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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft

§ 22 SGB II; § 8 WoGG

Kosten der Unterkunft nach dem SGB II können nur dann nach der Wohngeldtabelle unter Berücksichtigung eines Zuschlags in Höhe von 10 v. H. festgesetzt werden, wenn ein Ausfall der Ermittlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die abstrakt angemessenen Unterkunftskosten für den konkret bestimmten Vergleichsraum festgestellt worden ist.

Urteil des 4. Senats des BSG vom 22. 3. 2012 – B 4 AS 16/11 R –

Anmerkung von Dr. Andy Groth, Schleswig

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.04.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-02
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Dokument Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft