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Grenzüberschreitende Arbeitszeiterfassung in den EU-Mitgliedstaaten

Der EuGH hat am 14. Mai 2019 in der Rechtssache CCOO eine grundlegende Entscheidung über die Erfassung der Arbeitszeit getroffen. Danach müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union von den Arbeitgebern verlangen, ein System einzurichten, mit dem die Dauer der täglichen Arbeitszeit gemessen werden kann. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Arbeitgeber ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System zur Messung der Arbeitszeit einrichten. Die Mitgliedstaaten müssen in Ausübung ihres Ermessens ein solches System einführen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 3 / 2021
Veröffentlicht: 2021-03-05
Dokument Grenzüberschreitende Arbeitszeiterfassung in den EU-Mitgliedstaaten