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Gewerbeabfallentsorgung im Landkreis Ludwigsburg

Mit Inkrafttreten des Ablagerungsverbots unbehandelter Siedlungsabfälle steht dem Landkreis Ludwigsburg seit dem 1. Juni 2005 keine eigene Entsorgungsanlage für unbehandelte Abfälle mehr zur Verfügung. Daher wurde ein mengenabhängiger Vertrag über die Entsorgung des Restmülls und der gewerblichen Abfälle zur Beseitigung mit einem privaten Entsorgungsunternehmen geschlossen. Um die Abfallgebühren möglichst stabil zu halten, ist die AVL als öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger bestrebt, das Gewerbeabfallaufkommen durch verstärkte Trennung und Sortierung der Abfälle zu minimieren. Dazu wurden die Anliefergebühren deutlich erhöht, kostenlose Wertstofftonnen für Verpackungsabfälle und Papiertonnen zur Verfügung gestellt und Betriebe von der kommunalen Abfallentsorgung befreit, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Abfälle einer ordnungsgemäßen Behandlung zugeführt werden.

In Germany the landfill of untreated waste is not allowed any more since the 1st of June 2005. Due to the fact that the county of Ludwigsburg has no own waste management plant a private waste management enterprise was contracted with the waste management of the untreated municipal solid waste and the commercial waste. For minimizing the quantity of waste to be pretreated it is necessary to enforce the separating and sorting. Therefore the Ludwigsburg district increased the self delivery fee and allocates container for recyclable materials free of charge. Companies can be released from the public waste disposal system if they verify a correct waste management.

Seiten 528 - 531

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2007.11.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 11 / 2007
Veröffentlicht: 2007-11-19
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