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Fünf Jahre DSGVO – vom Säbelzahntiger zum Bettvorleger?!

In den ersten fünf Monaten im Jahr 2018 hätte man meinen können, dass die Geschäftswelt kurz vor dem Untergang steht. Auslöser der Panik: die Datenschutz-Grundverordnung. Es herrschte große Angst vor Abmahnwellen, vor Bußgeldern in Millionenhöhe und blinder Aktionismus im Mittelstand – alles wegen des 25. Mai 2018, an dem die DSGVO in Kraft trat. Und was ist passiert? – Nichts! Die Abmahnwelle blieb aus – was von vornherein klar war, denn Datenschutz ist kein Wettbewerbsrecht. Die Angst vor Abmahnungen war vor allem das Schreckgespenst vieler Anwaltskanzleien. Bußgelder? Das erste größere Bußgeld wegen eines DSGVO-Verstoßes ließ lange auf sich warten. Das Dating-Portal „Knuddels“ musste 20.000 Euro Bußgeld bezahlen, weil es Passwörter seiner Kunden nicht verschlüsselte. Die richtig hohen Bußgelder in Millionenhöhe werden nicht in Deutschland verhängt, sondern vor allem in Frankreich, Luxemburg und neuerdings auch in Irland. Einzige Ausnahme in Deutschland war „H & M“ mit 35 Millionen Euro Bußgeld wegen unzulässiger Mitarbeiterbefragung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2198-3151.2023.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2198-3151
Ausgabe / Jahr: 3 / 2023
Veröffentlicht: 2023-10-17
Dokument Fünf Jahre DSGVO – vom Säbelzahntiger zum Bettvorleger?!