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Frauenärzte und Hebammen gleichermaßen betroffen
Haftpflichtversicherungsprämien klettern in astronomische Höhen

Für die Hilfe bei einer Hausgeburt erhält eine freiberuflich tätige Hebamme eine Gebühr von 694,58 Euro. Zuschläge von bis zu 123,31 Euro gibt es bei einer Entbindung zur Nachtzeit, an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Bei einer Klinikentbindung, bei Beleghebammen, bei Hilfe im Falle einer außerklinischen Geburt in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung oder in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bewegen sich die Sätze zwischen 273,22 und 655,48 Euro. So steht es in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung in der ab 1. Januar 2014 gültigen Fassung.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2014
Veröffentlicht: 2014-08-13
Dokument Frauenärzte und Hebammen gleichermaßen betroffen