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Factoring

Factoring ist eine mögliche Form der Kapitalbeschaffung. Beim Factoring erwirbt ein Finanzinstitut (auch Factoringinstitut oder Factoringgeber genannt) die Forderungen eines Kunden (dem Inhaber der Forderungen oder auch Factoringnehmer genannt) entgeltlich und hält diese Forderungen bis zu deren Fälligkeit (Finanzierungsfunktion). Der Factoringgeber übernimmt in der Regel auch das Ausfallrisiko (Delkrederefunktion). Darüber hinaus bietet das Factoringinstitut auch Serviceleistungen wie Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen und Beratung an.
Die im Rahmen des Factoring anfallende Zinsen und Gebühren werden basierend auf der geschätzten Dauer zwischen dem Verkauf der Forderungen an den Factoringgeber und dem zu erwartenden Geldeingang sowie kalkulierter Forderungsausfälle in Abhängigkeit von der Höhe der abzutretenden Forderungen bestimmt. Zusätzliche Gebühren können für vorbereitende Bonitätsprüfungen der betroffenen Kunden durch den Factoringgeber anfallen.

Seiten 315 - 320

Dokument Factoring