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Europäisches Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit. Eine Sonderform ist die „Kurzarbeit Null“, wenn die Arbeit im gesamten Betrieb oder in organisatorisch abgrenzbaren Teilen des Betriebes insgesamt eingestellt wird.
Regelungen zur Kurzarbeit gibt es faktisch in gewissen Formen in allen Ländern in Europa, wie in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien und in der Tschechien Republik mit der Zahlung eines Kurzarbeitergeldes, Kurzarbeitsbeihilfe oder einer Kurzarbeitsentschädigung. Ein neues befristetes Instrument zur vorübergehenden Unterstützung von Staaten der Europäischen Union bei der Minderung von Arbeitslosenrisiken durch die Coronavirus-Pandemie und damit bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen ist SURE – Support mitigating Unemployment Risks in Emergency. Doch sind manchmal bei klar marktorientierter Linie Subventionen und öffentliche Hilfen für die Wirtschaft in vielen Kreisen von Politik und Wirtschaft prinzipiell unerwünscht.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 9 / 2020
Veröffentlicht: 2020-09-16
Dokument Europäisches Kurzarbeitergeld