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Erleichterte Information der Öffentlichkeit/Anwender zur Produktzusammensetzung (Gefahrstoffanteil) von Hautschutzmitteln

Ab dem 11. September 2004 kann sich durch die 7. Änderung zur Kosmetik-Richtlinie (76/768/EWG) und die entsprechende nationale Umsetzung, die Öffentlichkeit nun umfassender über die Zusammensetzung (und der Gefahrstoffanteil) von Hautmitteln wie z.B. Hautschutzmittel informieren.

Seiten 474 - 475

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.10.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2004
Veröffentlicht: 2004-10-01
Dokument Erleichterte Information der Öffentlichkeit/Anwender zur Produktzusammensetzung
(Gefahrstoffanteil) von
Hautschutzmitteln