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Die Zuständigkeiten der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist in den letzten fünf Jahren fast auf ein Drittel reduziert worden: Von diesen früher 35 Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auf Grund der mittlerweile durchgeführten Fusionen gerade noch 13, zum 1.7.2010 werden es nur noch 11 sein. Zum 1.4.2010 sind folgende gewerbliche Berufsgenossenschaften vorhanden (aktueller Bestand – jeweils mit Hinweisen auf den Verbleib der früheren, noch in der Anlage 1 zu § 114 SGB VII aufgelisteten Berufsgenossenschaften):

Seiten 195 - 196

Dokument Die Zuständigkeiten der gewerblichen Berufsgenossenschaften