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Die elektronische Gesundheitskarte im Spiegel der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (Teil I)

Seit dem 1.1.2015 ist die elektronische Gesundheitskarte verpflichtend im System der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden. Nachdem die erste, als programmatische Festlegung zu verstehende Einführungsfrist gem. § 291a Abs. 2 a SGB V mit Ablauf des 1.1.2006 verstrichen war, erfolgte mit weiteren Verzögerungen die Einführung dieses wesentlichen Elements des IT-Großprojekts zur Schaffung einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Der langjährige Einführungsprozess war neben zahlreichen Blockaden von Seiten einiger Beteiligter auch von gerichtlichen Auseinandersetzungen begleitet, die im Folgenden betrachtet werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.04.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2015
Veröffentlicht: 2015-04-14
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