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Die Überarbeitung der SolvV: Ein Überblick über die neuen Eigenkapitalanforderungen und Verhältniskennzahlen

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 16. Dezember 2010 die finalen Regelungstexte der künftigen internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen (Basel III) veröffentlicht. In Ergänzung dazu wird die geplante zukünftige Behandlung von Zentralen Kontrahenten in dem Konsultationspapier „Capitalisation of bank exposures to central counterparties“ ebenfalls aus dem Dezember 2010 beschrieben. Die Kodifizierung in EU-Recht erfolgt über die Änderungen an der Capital Requirements Directive mit den Maßnahmenpaketen der CRD II bis CRD IV, die wiederum die Grundlage für die Umsetzung in nationales Recht durch das Kreditwesengesetz (KWG) und die Solvabilitätsverordnung (SolvV) bilden.
Die CRD II ist bereits zum 31. Oktober 2010 in nationales Recht überführt worden und wird seit 31. Dezember 2010 in den Instituten angewendet. Die Vorgaben der CRD III werden ab Jahresende 2011 geänderte Eigenkapialanforderungen für Verbriefungen bewirken. Mit der finalen Fassung der CRD IV, die für Mitte 2011 erwartet wird, wird dann der größte Teil an Änderungen im KWG und der SolvV zu berücksichtigen sein. Das Basel III Rahmenwerk soll stufenweise vom 1. Januar 2013 bis zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Durch die umfangreichen Gesetzänderungen strebt die Aufsicht eine Stabilisierung des Finanzmarktsektors an, um somit zukünftig weniger krisenanfällig zu sein.
Im Rahmen des vorliegenden Artikels werden die wichtigsten anstehenden Änderungen in den Bereich Eigenmittel bzw. Kapitalquoten, Verbriefungen, Single Rule Book, Kontrahentenrisiko, Leverage, Liquiditätslkennziffern und Offenlegung aufgeführt.

Seiten 37 - 73

Dokument Die Überarbeitung der SolvV: Ein Überblick über die neuen Eigenkapitalanforderungen und Verhältniskennzahlen