Der Unfall des 15-jährigen Ferienjobbers an der 40 Jahre alten Schlagschere
Das Amtsgericht Donaueschingen bezeichnet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als „grob verantwortungslos“, weil sie für eine 40 Jahre alte Maschine „ungeprüft den Entwurf einer Gefährdungsbeurteilung übernommen“ habe – und das Gericht lobt den „gewissenhaften“ Betriebsinhaber, obwohl „schon bei einfachem Durchlesen des Entwurfes die widersprüchliche Beurteilung hätte unschwer auffallen müssen“ und sich ein 15-jähriger Ferienjobber an der „evident besonders gefahrträchtigen“ Maschine verletzte – ohne dass eine Betriebsanweisung und Unterweisung und das Jugendarbeitsschutzgesetz erwähnt werden. Passt das alles zusammen oder wird – wie häufig zu beobachten – die Schuld wieder auf externen Berater abgeladen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-29 |