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Der nicht-unternehmerisch tätige Verantwortliche
Gedanken zur Reichweite der Haushaltsausnahme

Die Auslegung der sogenannten „Haushaltsausnahme“, die rein private Verarbeitungstätigkeiten aus dem Anwendungsbereich der DSGVO ausnimmt, ist auch heute noch maßgeblich geprägt von der Lindqvist-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2003. Der vorliegende Beitrag plädiert vor dem Hintergrund geänderter technischer Rahmenbedingungen und eines geänderten Nutzerverhaltens für eine Neubewertung der seinerzeit gefundenen Kriterien und im Ergebnis eine maßvolle Einschränkung des Anwendungsbereichs der DSGVO.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.01.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2020-12-29
Dokument Der nicht-unternehmerisch tätige Verantwortliche