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Das neue niederländische Krankenversicherungssystem im Kontext der europäischen Gesetzgebung

Das niederländische Parlament hat ein völlig neues Gesundheitsversicherungssystem beschlossen, das zum 1.1.2006 eingeführt wird. Bis dahin müssen noch 44 neue Gesetze und Überwachungsmaßnahmen ergriffen werden. Festgelegt ist eine Standardgrundsicherung mit Pauschalbeitrag; die Leistungen wird die Regierung festlegen. Die Grundsicherung hebt das derzeitige Nebeneinander von gesetzlichen und privaten Versicherungsträgern auf. Sämtliche Einwohner der Niederlande werden Angehörige des Systems; alle Krankenversicherungsträger ihrerseits müssen Beitragswillige aufnehmen. Die Versicherungsprämie wird zum Teil aus einer Nominalprämie des Versicherten bestehen, zum Teil aus einem einkommensabhängigen Arbeitgeberanteil. Wer für weniger als 250 € im Jahr Leistungen in Anspruch nimmt, erhält einen Bonus. Außer der obligatorischen Grundsicherung können alle Bürger freiwillige Zusatzversicherungen schließen. Damit die miteinander im Wettbewerb stehenden Versicherungen auch klar unterscheidbar sind, wird die Aufsichtsbehörde für die erforderliche Transparenz der Leistungen sorgen. Im Folgenden untersucht Ron Hendriks, Präsident der AIM, die Chancen und Risiken des neuen Systems.

Seiten 279 - 280

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 11 / 2004
Veröffentlicht: 2004-11-01
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