Das ausgewählte Urteil:
Abzweigung von Geldleistungen: Eine Abzweigung von laufenden Geldleistungen ist möglich, wenn der Sozialleistungsberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Dabei sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Sachverhalte zu berücksichtigen, in denen der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig im Sinne zivilrechtlicher Vorschriften ist.
Seiten 118 - 119
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |