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Computer-Arbeit in Leitwarten: Gilt die Bildschirmarbeitsverordnung?

Leitwarten oder Leitzentralen sind Räumlichkeiten, in denen Operateure ihren Tätigkeiten zur zentralisierten Steuerung, Überwachung oder Personalführung nachkommen (siehe DIN EN ISO 11064-1: 2001). Das Arbeitssystem „Leitwarte“ setzt sich heutzutage aus zahlreichen komplexen technischen Subsystemen zusammen. Ursprünglich dienten Leitwarten vorrangig dazu, die Beschäftigten vor (prozessbedingten) Belastungen und Gefährdungen der Umgebung zu schützen und ihnen von zentraler Stelle aus Informationen aus verschiedenen Einheiten zuzuführen sowie eine zentrale Überwachung und Steuerung dieser Einheiten zu ermöglichen. Eingesetzt werden diese zentralisierten Einrichtungen insbesondere in der Prozessführung von Produktionsanlagen, in Kommandozentralen, in Überwachungs- und Steuerungssystemen für Verkehr, Energieversorgung und Logistik sowie für Personenleit- und -meldesysteme.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.01.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 1 / 2012
Veröffentlicht: 2012-01-06
Dokument Computer-Arbeit in Leitwarten: Gilt die Bildschirmarbeitsverordnung?