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Auskunftsansprüche im Versorgungsausgleich, insbesondere gegenüber den Versorgungsträgern

Im außergerichtlichen Verfahren kommt es immer wieder zu Problemen mit Versorgungsträgern, die den Eheleuten oder geschiedenen Eheleuten keine Auskünfte erteilen wollen. Oftmals wird darauf hingewiesen, dass diese Auskünfte nur dem Familiengericht auf Anforderung erteilt werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 2 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-23
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Dokument Auskunftsansprüche im Versorgungsausgleich, insbesondere gegenüber den Versorgungsträgern