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Art. 20 EU-ProspV Schema für das Registrierungsformular für internationale öffentliche Organisationen und für Emittenten von Schuldtiteln, deren Garantiegeber ein OECD-Mitgliedstaat ist

Diesbezüglich wird auf die Kommentierung zu. Anh. XVII EU-ProspV verwiesen.

Seite 831

Dokument Art. 20 EU-ProspV Schema für das Registrierungsformular für internationale öffentliche Organisationen und für Emittenten von Schuldtiteln, deren Garantiegeber ein OECD-Mitgliedstaat ist