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Arbeitsrecht: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer / Arbeitgeberhaftung

Art. 5 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 89/391/EWG

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Urteil des EuGH vom 14. 6. 2007 – Rs. C-127/05 Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland –

mit Anmerkung von Bernhard Pabst, Berlin

Seiten 391 - 396

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.09.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2007
Veröffentlicht: 2007-09-10
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Dokument Arbeitsrecht: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer / Arbeitgeberhaftung