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Anfechtung und gleichzeitige ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages

Verurteilungen, die im Bundeszentralregister getilgt sind, braucht ein Stellenbewerber auf die pauschale Frage nach dem Vorliegen von Vorstrafen auch dann nicht anzugeben, wenn er sich um eine Stelle im Justizvollzugsdienst bewirbt.

§ 1 KSchG.
§§ 119, 123 BGB.

BAG, Urt. v. 20. 3. 2014 – 2 AZR 1071/12 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.12.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 12 / 2014
Veröffentlicht: 2014-11-24
Dokument Anfechtung und gleichzeitige ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages