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Allgemeine Anforderungen der Unternehmensführung an die Interne Revision

Die letzten Jahre waren durch nachhaltige Verschärfungen der Anforderungen im Bereich Corporate Governance charakterisiert. Durch das KonTraG wurden die Sorgfaltspflichten des Vorstandes einer AG dahin gehend konkretisiert, dass er ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten habe. Zwar gibt es keine parallele Regelung im GmbH-Recht, doch ging der Gesetzgeber erkennbar davon aus, dass diese Vorgabe auch auf die Geschäftsführung anderer Gesellschaftsformen ausstrahlt. Diese Regelungen dienen ausweislich der Regierungsbegründung zur Verdeutlichung der Pflicht „(. . .) für eine angemessene Interne Revision zu sorgen (. . .)“. Der Gesetzgeber schafft damit, zumindest mittelbar, eine Pflicht zur Einrichtung einer Internen Revision, die bisher nur für Kreditinstitute gesetzlich vorgeschrieben war. Allerdings wird nicht gesetzlich definiert, welche Aufgaben die Interne Revision haben soll sowie wie deren Arbeit und Organisation auszugestalten ist.

Seiten 57 - 72

Dokument Allgemeine Anforderungen der Unternehmensführung an die Interne Revision