Aktuelles aus der Rechtspraxis
Der vorläufige Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Bioabfallverordnung vom 29.12.2020 (BioAbfV-E) sieht für jede Anlieferung von Bioabfällen eine Sichtkontrolle auf eine mögliche Fremdstoffbelastung vor. Bei positivem Befund folgt dieser eine Fremdstoffentfrachtung durch die Betreiber von Behandlungsanlagen. Der hiermit verbundene finanzielle Aufwand für die Anlagenbetreiber würde sich künftig auf die Verwertungskosten auswirken und stellt die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor die Frage, wie mit etwaigen Preisanpassungsbegehren von Vertragspartnern umzugehen wäre. Die Einführung einer Sichtkontrolle und Fremdstoffentfrachtung in der vorgeschlagenen Form würde einen erheblichen Personalmehraufwand für die Behandlungsanlage bedeuten, ebenso einen erweiterten Arbeitsschutz. In solchen Anlagen, in denen nach aktuellem Stand die Prüfung jeder einzelnen Anlieferung nicht durchführbar wäre, müssten Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, die je nach bisheriger Ausstattung der Anlagen teilweise nur mit einem hohen finanziellen Aufwand umsetzbar wären.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-08 |