Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV
Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht
Die Menschenwürde ist absolut. Das menschenwürdige Existenzminimum muss durch den Staat in jedem Einzelfall „stets“ gewährt werden. Kürzungen des ALG II-Anspruchs (Sanktionen) durch die Jobcenter sind verfassungswidrig. Jeder Mensch in einer existenziellen Notlage hat einen Anspruch auf ein Minimum staatlicher Leistung. Ihre Gewährung darf nicht von „Gegenleistungen“ abhängen. Dies macht den Kern des Sozialstaats aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |