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Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV
Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht

Die Menschenwürde ist absolut. Das menschenwürdige Existenzminimum muss durch den Staat in jedem Einzelfall „stets“ gewährt werden. Kürzungen des ALG II-Anspruchs (Sanktionen) durch die Jobcenter sind verfassungswidrig. Jeder Mensch in einer existenziellen Notlage hat einen Anspruch auf ein Minimum staatlicher Leistung. Ihre Gewährung darf nicht von „Gegenleistungen“ abhängen. Dies macht den Kern des Sozialstaats aus.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2012
Veröffentlicht: 2012-03-05
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Dokument Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV