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Zu dem Begriff der „Pflegeanstalt“ im Sinne von Nr. 6.1 lit. f 3. Alt TA Lärm

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Auslegung des Begriffs der Pflegeanstalt nach Nr. 6.1 lit. f 3. Alt der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Einleitend wird aufgezeigt, welche Bedeutung dem Begriff der Pflegeanstalt im Immissionsschutzrecht zukommt. Sodann erfolgt die Auslegung des Begriffs nach Maßgabe der klassischen juristischen Auslegungskriterien. Dabei wird die neuere Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs dargestellt und kritisch hinterfragt. Danach sind nur solche Pflegeeinrichtungen Pflegeanstalten, die Kraft ihrer Ausdehnung einen bestimmten Bereich regelrecht dominieren und ihm ihren Stempel aufdrücken. Ein Fazit schließt den Beitrag ab.

Seiten 30 - 33

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-03-01
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Dokument Zu dem Begriff der „Pflegeanstalt“ im Sinne von Nr. 6.1 lit. f 3. Alt TA Lärm