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Inhalt der Ausgabe 08/2022

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhalt / Impressum

EU-Agenda

EU-Agenda

Kommission
• Bekämpfung von Ungleichheit in Pflege und Betreuung

Rat
• Tschechien übernimmt Ratspräsidentschaft

Aus den Mitgliedstaaten
• Nachhaltige Renten erfordern nachhaltige Anlagestrategien
• Bericht des französischen Senats für eine ökologische Sozialversicherung

Europäische Einrichtungen
• EU-Taxonomie: ökologische und soziale Aspekte im Fokus
• Psychische Gesundheit in digitaler Arbeitswelt

Aufsätze

Recht auf Arbeit nach Art. 27 UN-BRK und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten

Europäisches Arbeits- und Sozialrecht handelt von der Beeinflussung des Arbeits- und Sozialrechts der Mitgliedstaaten durch Rechtsakte der EU. Dies gilt manchen noch immer als erklärungsbedürftig, obwohl seit Bestehen der EWG solche Normen existieren und seit der Entfaltung der EU eine wachsende Einflussnahme des EU-Rechts auf arbeits- und sozialrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten festzustellen ist. Seit einem Jahrzehnt besteht in Gestalt der UN-BRK ein völkerrechtliches Regelwerk, das ebenfalls Anforderungen an den Schutz von Menschen mit Behinderung stellt und damit eine zentrale Dimension des deutschen Arbeits- und Sozialrechts umfassend normiert. Die UN-BRK gilt nach deren Zeichnung durch die EU auch auf Grund EU-Rechts, das damit die Wirkungen des Völkerrechts nicht nur verstärkt, sondern dieses auch in das EU-Recht einbezieht.

Kollektivverträge für Solo-Selbstständige nach dem Entwurf der Leitlinien der Europäischen Kommission – Sozialpartnerschaft für kleine Selbstständige

Im Dezember 2021 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten und Solo-Selbstständigen zu verbessern. Dazu gehören Leitlinien für Kollektivverträge für Solo-Selbstständige, die das Kartellverbot und das Grundrecht auf Kollektivverhandlungen in Einklang bringen sollen. Der folgende Beitrag analysiert und bewertet den Vorschlag der Kommission.

Die Fehler des Bundesarbeitsgerichts im Verfahren Egenberger

Die Entscheidung des BAG in der Rechtssache Egenberger steht in deutlichem Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG. Es beruft sich dabei auf die Vorgaben des EuGH. Rückt so die Rolle des EuGH in den Fokus, zeigt ein genauerer Blick, dass in Wirklichkeit das BAG wesentlich zur Entstehung des Konflikts beigetragen hat.

Vorlagen an den EuGH

Arbeitsrecht: Urlaubsansprüche / Verfall

Bundesarbeitsgericht:
Urlaubsansprüche / Verfall

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Arbeitsrecht: Leistungen bei Arbeitslosigkeit/Verlegung des Wohnorts/Nichtarbeit wegen Krankheit

VO (EG) Nr. 883/2004; VO (EU) Nr. 465/2012
Urteil des EuGH vom 30.9.2021, Rs. C-285/20 (K ./. Raad van bestuur van het Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen (Uwv)), ECLI:EU:C:2021:785
Anmerkung von Prof. Dr. Daniel Klocke, Wiesbaden

Sozialpolitik: Arbeitszeitgestaltung/Nachtarbeit im Vergleich zu Tagarbeit/Öffentlicher und privater Sektor

RL 2003/88/EG
Urteil des EuGH vom 24.2.2022, Rs. C-262/20 (VB ./. Glavna direktsia „Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto“), ECLI:EU:C:2022:117
Anmerkung von Dr. Thomas Klein und Georg Kuhs, Trier

Verhandlungen vor dem EuGH

Zeitraum vom 19.5.2022 bis zum 7.7.2022 mit Bezug zum Sozial- und Arbeitsrecht

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 8 / 2022
Veröffentlicht: 2022-08-03
 

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