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Inhalt der Ausgabe 05+06/2016

Editorial

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Inhalt

Inhalt / Impressum

EU-Agenda

Nachrichten zum Europäischen Sozial- und Arbeitsrecht

Rat
• Prioritäten der Trio-Ratspräsidentschaft
• Trilog-Verhandlungen zur Medizinprodukte-Verordnung dauern an

Kommission
• Europäische Säule sozialer Rechte
• Bessere Rechtsetzung: Umsetzung des Pakets nimmt Form an
• Arbeitsersparnis durch einheitliche Eigenerklärung
• Best practices: EaSI-Projekte
• Entlastung des Faktors „Arbeit“ von Steuern und Sozialabgaben
• Phalanx der Befürworter einer Finanztransaktionssteuer bröckelt weiter

Aus den EU-Mitgliedstaaten
• Italien: Chef der staatlichen Pharmabehörde muss gehen

Aufsätze

Intraeuropäische internationale Organisationen und eine Lücke im Recht der EU

Die EuGH-Urteile Miles (Rs. C-196/09) und Oberto (verb. Rs. C-464/13 und C-465/13) betreffen die Frage, ob bei Streitigkeiten zwischen einer ausschließlich von EU-Mitgliedstaaten getragenen internationalen Organisation einerseits und ihren Bediensteten andererseits hinsichtlich der Auslegung des EU-Rechts der EuGH nach Art. 267 AEUV angerufen werden kann. Im Fall Miles war der EuGH der Ansicht, dass die Beschwerdekammern solcher Organisationen nicht vorlagebefugt sind. Aus der Entscheidung des EuGH im Fall Oberto ergibt sich (auch wenn der EuGH das nicht ausdrücklich sagt), dass die mangelnde Vorlagebefugnis nicht zu einer hilfsweisen Zuständigkeit der – vorlagebefugten – staatlichen Gerichte führt.

Backsourcing und Insourcing als Betriebsübergang

Die Rückverlagerung von Tätigkeiten von einem Subunternehmer in das Unternehmen des Auftraggebers (Backsourcing) wirft aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage auf, ob es sich dabei um einen Betriebsübergang i. S. d. Richtlinie 2001/23/EG handelt. Der EuGH hatte sich jüngst in der Rs. ADIF (ZESAR 2016, 230 ff. – in diesem Heft) mit genau dieser Frage zu befassen. Grund genug, sich der Thematik einmal vertieft anzunehmen.

Berufskrankheitenrecht in Europa

Ein Berufskrankheitenrecht in Europa kann (mindestens) unter zwei Aspekten gesehen werden: Wie werden grenzüberschreitende Sachverhalte abgehandelt und wie entwickelt sich ein europäisches Berufskrankheitenrecht? Während zum ersten Aspekt ein Blick auf die Verordnung 883/04 (und deren Durchführungsverordnung 987/09) zu werfen ist, wird man sich beim zweiten mit der Europäischen Liste der Berufskrankheiten auseinandersetzen müssen.

Vorlagen an den EuGH

Datenschutz: Beschäftigtendaten / Soziale Medien

Rechtssache: 1 C 28.14
Datum: 25.2.2016
Vorlegendes Gericht: Bundesverwaltungsgericht

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Sozialpolitik: Diskriminierungsverbot / Dreijahresdienstalterszulage

Richtlinie 1999/70/EG
Urteil des EuGH vom 9.7.2015, Rs. C-177/14 María José Regojo Dans ./. Consejo de Estado – Anmerkung von Tom Stiebert, Bonn

Sozialpolitik: Altersdiskriminierung / Abfindungszahlung

Richtlinie 2000/78/EG
Urteil des EuGH vom 9.11.2015, Rs. C-432/14 O ./. Bio Philippe Auguste SARL – Anmerkung von Dr. Birgit Schrattbauer, Salzburg

Arbeitsrecht: Übernahme Arbeitnehmer / Wirtschaftliche Einheit

Richtlinie 2001/23/EG
Urteil des EuGH vom 26.11.2015, Rs. C-509/14 Administrador de Infraestructuras Ferroviarias (ADIF) ./. Luis Aira Pascual, Algeposa Terminales Ferroviarios SL, Fondo de Garantía Salarial – Anmerkung von Dr. Gerrit Forst, Bonn

Sozialpolitik: Krankentransporte / Vergabe / Freiwilligenorganisationen

Art. 49, 56 AEUV
Urteil des EuGH vom 28.1.2016, Rs. C-50/14 Consorzio Artigiano Servizio Taxi e Autonoleggio (CASTA) u. a. ./. Azienda sanitaria locale di Ciriè, Chivasso e Ivrea (ASL TO4), Regione Piemonte – Anmerkung von Ass.-Prof. Birgit Haslinger, LLM. Linz

Schrifttum

Emily Reimer-Jaß: Rechte auf Nahrung im universellen Völkerrecht, Berlin 2016

Verhandlungen vor dem EuGH

Zeitraum vom 17.3.2016 bis zum 4.5.2016 mit Bezug zum Sozial- und Arbeitsrecht

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-06
 

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