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Inhalt der Ausgabe 03/2017

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhalt / Impressum

EU-Agenda

Nachrichten zum Europäischen Sozial- und Arbeitsrecht

Kommission
• Hochrangige Konferenz zur Säule Sozialer Rechte
• EU-Kommission sucht Direktbesteuerung
• Was hat die Sozialversicherung 2017 aus Brüssel zu erwarten?
• Neue Initiative der EU-Kommission zur Förderung des Arbeitsschutzes

Rat
• Großbritannien verlässt den Binnenmarkt

Parlament
• Antonio Tajani ist neuer Parlamentspräsident
• Das Europäische Parlament zur Säule sozialer Rechte

Aufsätze

Migration und soziale Rechte

Welche sozialen Rechte Migranten zustehen sollen, ist ein ebenso grundlegendes wie aktuelles Thema – das zeigen die Entwicklungen der EU-Freizügigkeit und die in Europa unzureichend bewältigte Aufgabe der Aufnahme von Flüchtlingen. Im Kontext der territorial gebundenen rechtlichen Verantwortung von Staaten für Sozialleistungssysteme ist es geprägt durch die Kernbegriffe „Initiierung“, „Initiation“ und „Irritation“.

Vorschriften des EU-Sozialrechts über das gerichtliche Verfahren

Das europäische Sozialrecht entfaltet seine Wirkungen nicht nur im Bereich des materiellen Rechts, sondern enthält auch Vorschriften, die das mitgliedstaatliche Prozessrecht modifizieren und so die tägliche Praxis der Gerichte mitbestimmen. Auf diese Regeln soll hier ein näherer Blick geworfen werden.

Deutsches Arbeitsrecht im Ausland: Wirken die §§ 9, 10 AÜG grenzüberschreitend? (Teil II)

Im ersten Teil der vorliegenden Untersuchung (ZESAR 2017, 63 ff.) waren die Rechtswirkungen der §§ 9, 10 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes behandelt worden. Die Rechtswirkungen bestanden für den Fall einer Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis in der gesetzlichen Zession der Arbeitsverhältnisse vom Verleiher auf den Entleiher. Dabei ist die Frage aufgetreten, ob eine solche Zession auch in der Weise gelten kann, dass ausländische Arbeitnehmer im Heimatland ihre Arbeitsverhältnisse verlieren und zu Arbeitnehmern in Deutschland werden. Der hierdurch womöglich auftretende Konflikt mit der ausländischen Rechtsordnung ist über das Internationale Privatrecht zu lösen.

Vorlagen an den EuGH

Arbeitsrecht: Urlaubsrecht

Rechtssache: 9 AZR 541/15 (A)
Datum: 13.12.2016
Vorlegendes Gericht: BAG

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Arbeitnehmerfreizügigkeit: Ruhegehalt / Nachversicherung / Gesetzliche Rentenversicherung

Art. 45 AEUV
Urteil des EuGH vom 13.7.2016, Rs. C-187/15 (Joachim Pöpperl ./. Land Nordrhein-Westfalen)
Anmerkung von Prof. Dr. Elias Felten, Linz

Sozialpolitik: Altersrente / Wohnsitz

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH vom 26.10.2016, Rs. C-269/15 (Rijksdienst voor Pensioenen ./. Willem Hoogstad)
Anmerkung von Mag. Magdalena Hartl, Linz

Kurz notiert

Tagungsbericht zum Vierzehnten Göttinger Forum für Arbeitsrecht

Unter dem Titel „Der demographische Wandel in der Arbeitswelt – Herausforderungen für das Arbeits- und Sozialrecht“ veranstaltete der Verein zur Förderung der Arbeitsrechtsvergleichung und des internationalen Arbeitsrecht e. V. zusammen mit dem Institut für Arbeitsrecht der Georg-August-Universität Göttingen am 27. Oktober 2016 das Vierzehnte Göttinger Forum zum Arbeitsrecht.

Schrifttum

Antonio Ojeda Avilés:Transnational Labour Law

Verhandlungen vor dem EuGH

Zeitraum vom 27.1.2016 bis zum 2.3.2017 mit Bezug zum Sozial- und Arbeitsrecht

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 3 / 2017
Veröffentlicht: 2017-03-06
 

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