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Inhalt der Ausgabe 01/2018

Editorial

Beratungsrolle, Qualitätsanforderungen und komplexe Prüfungsinhalte: Unser Start in ein herausforderndes Revisionsjahr 2018

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Standards / Regeln / Berufsstand

Die Entwicklung der Internen Revision hin zum Trusted Advisor

Die berufsständische Definition des Deutschen Instituts für Interne Revision lässt Prüfung, aber auch Beratung, als mögliche Leistungen der Internen Revision zu. Die Standards konkretisieren diese zwei Ansätze in den A-Standards für die Prüfung und die C-Standards für die Beratung. Aktuelle Diskussionen zur Internen Revision als Trusted Advisor werten die Beratungsrolle der Internen Revision auf.

Anforderungen an die Revisionsqualität im Wandel der Zeiten

Das Auseinanderfallen von Eigentum und Management und das daraus resultierende Kontrollbedürfnis der Eigentümerseite, legitimiert seit langer Zeit die Existenz der Internen Revision. Auch andere Interessengruppen wie der Staat oder die Kapitalmärkte präferieren eine wirksame Revisionsfunktion als dritte Verteidigungslinie in den Unternehmen. Dies ist gemeinsame Auffassung der Revisionsinstitute (IIA, DIIR) und allgemein anerkannter State of the Art, der sich unter anderem in der gesetzlichen Normierung (vgl. AktG, KWG) und in der Verankerung im DCGK zeigt.

Management / Best Practice / Arbeitshilfen

Qualitative und quantitative Methoden der Risikoanalyse in der Prüfung durch die Interne Revision

Die Analyse von Risiken war im Mittelstand bisher eher die Domäne für Spezialisten. Das Risikomanagement wurde oft erst in den letzten Jahren, teilweise unter dem Einfluss von Wirtschaftsprüfern oder mit der Einführung von Managementsystemen, entwickelt. Für die mittelständische Revision ist daher die Prüfung des Risikomanagements zunehmend wichtig geworden. Wenn die Interne Revision das Risikomanagement kompetent prüfen will, muss der Prüfer über ein ausreichendes Wissen über die im Risikomanagement gebräuchlichen Methoden und Ihre Einsatzgebiete verfügen.

Transaktionsmeldewesen gemäß Art. 26 MiFIR

Die Ablösung des Meldewesens nach § 9 WpHG zugunsten von Transaktionsmeldungen gemäß Art. 26 MiFIR bringt einige Veränderungen mit sich. Die gestiegenen Informationsbedürfnisse der Aufsicht zeigen sich in zusätzlichen melderelevanten Daten, zum Beispiel zu Geschäftsbeteiligten, oder weiteren meldepflichtigen Gattungen, Geschäften oder gar Instituten. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, bedarf es einiger Änderungen, vor allem im Stammdatenhaushalt, an den Schnittstellen und im Meldesystem selbst.

DIIRintern

Aus der Arbeit des DIIR

+++ DIIR-Datenschutztag 2017 +++ DIIR-Mitgliederversammlung +++ DIIR-Förderpreis 2017 an drei herausragende Arbeiten verliehen +++ DIIR-Kongress der Superlative +++ DIIR-Seminarkatalog für das Programm 2018 +++ Das DIIR bietet das CIA LEARNING SYSTEM™ an +++

Literatur

Buchbesprechungen

+++ Quedenfeld, R. (Hrsg.): Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität +++

Literatur zur Internen Revision

Veranstaltungen, DIIR-Akademie

DIIR – Seminare und Veranstaltungen vom 1.2. – 31.12.2018

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2018.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7814
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-01-26
 

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