Inhalt der Ausgabe 04/2022
Editorial
Inhalt
Risk Governance
Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften müssen beim Treffen riskanter Entscheidungen ihrer rechtlichen Sorgfaltspflicht genügen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, zum Entscheidungszeitpunkt angemessen informiert zu sein. Die praktische Umsetzung dieser Forderung stellt insbesondere für die unsicheren Prognosen der Zielwirkungen alternativer Handlungsmöglichkeiten eine beträchtliche Herausforderung dar. Der vorliegende Beitrag erörtert die Fragen, wie sich prognosebezogene Informationen in ihrer Qualität abstufen lassen und welche Überlegungen für die Bestimmung einer angemessenen Information vorzunehmen sind.
Die neuen Realitäten digitalwirtschaftlicher Geschäftsmodelle stellen die Verfügbarkeit und Verwendung großer Datenmengen in den Mittelpunkt unternehmerischer Aktivitäten. Das Risikomanagement, das bereits intensiv stochastische Methoden anwendet, sollte an dieser Entwicklung teilhaben. Im vorliegenden Beitrag geht es um die angemessene Rahmung und Einordnung von Analytics-Projekten.
Risk Management
Compliance-Management-Systeme dienen der Vermeidung und Aufdeckung von Verstößen gegen Gesetze, regulatorische Anforderungen und interne Richtlinien. Integritätskonzepte gehen ergänzend davon aus, dass Mitarbeitende Regeln eher aus innerer Überzeugung und weniger aus Zwang befolgen. Der vorliegende Beitrag diskutiert den Begriff der Integrität. Auf der Basis von Experteninterviews werden Ursachen von Integritätsproblemen identifiziert und Ansätze zu ihrer Förderung aufgezeigt.
Laut einer Fraud-Studie der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) liegt die durchschnittliche Dauer der Detektion von Betrugsfällen zwischen 12 und 18 Monaten. Auch bei den größeren und öffentlich bekannten Entwendungen dauerte es einige Zeit, bevor sie festgestellt wurden. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Folge von Pandemie, Krieg und Lieferkettenproblemen stellt sich die Frage, welchen Einfluss dies auf die Mitarbeiterkriminalität haben wird und wie bereits bestehende und bekannte Möglichkeiten nun verstärkt oder erstmalig genutzt werden.
News
+++ Bisherige ESG-Berichterstattung stößt bei Stakeholdern auf Skepsis +++ Virtuelle Haupt- und Generalversammlungen beschlossen +++ Bessere Ergebnisse bei Firmenübernahmen erzielen +++
Law Report
Ebenso wie bei der AG stellt sich bei der GmbH das Spannungsfeld zwischen der Bestellung eines Geschäftsführers und dem Abschluss eines Anstellungsvertrags mit ihm. Wird der Anstellungsvertrag beispielsweise für eine feste Dauer geschlossen, so dass er während der Laufzeit nicht ordentlichen kündbar ist und wird der Geschäftsführer dann vorzeitig abberufen, kann bei unzureichender Gestaltung des Vertrags die Pflicht zur Vergütung fortbestehen, obwohl die Stellung als Geschäftsführer überhaupt nicht mehr gegeben ist. Eine weitere Thematik im Rahmen einer festen Dauer ist die Frage, welche Kündigungsfrist gilt, wenn die vereinbarte Periode ausgelaufen ist.
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