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Inhalt der Ausgabe 05/2009

Editorial

Das Risiko des Risikomanagements

Inhalt/Impressum

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Service

ESVnews

+++ ESVnews (S. 200): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++

ZCG-Veranstaltungen, ZCG-Büchermarkt, ZCG-Vorschau, ZCG-Zeitschriftenspiegel

+++ ZCG-Büchermarkt (S. 242) +++ ZCG-Veranstaltungen (S. 243) +++ Vorschau (S. 243): Themen der ZCG 06/09 +++ ZCG-Zeitschriftenspiegel (S. 244) +++

Management

Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes: Ein erster Schritt in die richtige Richtung

In Krisenzeiten wie diesen genießen Grundsätze guter Unternehmensführung besondere Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung hat jüngst die „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ verabschiedet und damit zumindest auf Bundesebene Fakten geschaffen. Die nähere Analyse zeigt, dass damit ein erster Schritt in die richtige Richtung getan wurde.

ZCG-Nachrichten

+++ Gefahr einer Kreditklemme +++ Vergütungssysteme und Bonusregelungen in Banken +++ Beteiligungsmanagement-Software +++ Compliance Training +++

Aufgaben und Auswahl von Beiratsmitgliedern in Familienunternehmen

Familiengeführte Unternehmen aller Größen und Rechtsformen setzen immer häufiger einen qualifizierten Beirat ein, um die vielfältigen und aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Um ihre nutzenstiftende Funktion in mittelständischen Unternehmen entfalten zu können, müssen Beiratsmitglieder eine ausreichende persönliche, fachliche und soziale Kompetenz aufweisen.

Recht

Das neue Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), dessen Regelungen überwiegend am 1. 9. 2009 in Kraft getreten sind, zielt vor allem auf die erleichterte Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung ab. Erweitert werden die Informationen über die Hauptversammlung im Internet sowie die Möglichkeit, moderne Medien, wie etwa das Internet, in größerem Umfang als bisher zu nutzen.

ZCG-Nachrichten

+++ Geänderter Überschuldungsbegriff +++ DRSC zum BilMoG +++

Aktuelle Rechtsprechung zur Corporate Governance

+++ Mindestanforderungen an Jahresabschluss +++ Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern +++ Bildung von Rückstellungen +++ Verfahrensaussetzung nach KapMuG +++

Prüfung

Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch einen zu hohen Anteil nicht abschlussprüfungsbezogener Leistungen?

Der Beitrag analysiert die Veröffentlichung von Honorarinformationen ausgewählter kapitalmarktorientierter Unternehmen zwischen 2004 und 2008 im Hinblick auf eine mögliche wirtschaftliche Abhängigkeit des Abschlussprüfers. Es zeigt sich, dass zumindest die Heterogenität und damit die Qualität der Berichterstattung von Abschlussprüferhonoraren zu beanstanden sind.

Das Verhältnis zwischen Abschlussprüfer und Hauptversammlung in der nationalen AG als Element der Corporate Governance

Der Abschlussprüfer stellt ein zentrales Element der Corporate Governance dar (sog. Gehilfenfunktion und sog. Gatekeeper-Funktion). Obwohl der nationale Gesetzgeber in den zuletzt aufgelegten Reformgesetzen die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer kontinuierlich aufgewertet hat, stellt sich vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise die Frage, wie das Verhältnis zwischen Abschlussprüfer und Hauptversammlung gestärkt werden kann.

Rechnungslegung

Die Lageberichterstattung als Teil der Corporate Governance deutscher Unternehmen – Teil I: Der Lagebericht als Informationsinstrument

Der Umfang der verpflichtenden Lageberichterstattung und hierbei insbesondere die die Corporate Governance betreffenden Teile – wie der Risikobericht – wurden in den letzten Jahren kontinuierlich weiter ausgebaut. Auch mit dem kürzlich verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgt eine weitere Ausweitung bezüglich einer zukünftig geforderten Darstellung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.

Veröffentlichungspflichten zur Corporate Governance

Durch das BilMoG wurden die Anforderungen für Kapitalgesellschaften zur öffentlichen Darlegung ihrer Corporate-Governance-Strukturen weiter erhöht. Zu nennen sind insbesondere die Pflicht für Aktiengesellschaften, Abweichungen vom DCGK nicht nur offenzulegen, sondern auch zu begründen, sowie die Pflicht, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 5 / 2009
Veröffentlicht: 2009-09-24
 

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