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Zeitliche Restriktionen der Korrektur von Verwaltungsakten im Sozialrecht

Die Aufhebung begünstigender Verwaltungsakte im Sozialrecht erweist sich als besondere Herausforderung. Nicht nur der Vertrauensschutz des Begünstigten ist zu berücksichtigen; vielmehr gilt es auch die in § 45 SGB X normierten zeitlichen Restriktionen zu beachten. Gerade deren entsprechende Anwendung im Rahmen von § 48 SGB X wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2018
Veröffentlicht: 2018-12-05
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Dokument Zeitliche Restriktionen der Korrektur von Verwaltungsakten im Sozialrecht