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Inhalt der Ausgabe 11+12/2020

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Jahresinhaltsverzeichnis 2020

Aufsätze

Entschädigung wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Teil III)

Der Aufsatz schließt an den in der WzS 10.20 (S. 295–304) erschienenen Teil II an. Erläutert wird der Umfang der Entschädigung für Nachteile infolge unangemessener Dauer eines Sozialgerichtsverfahrens. Zudem wird aufgezeigt, in welchen Fallkonstellationen die Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer des Gerichtsverfahrens durch das Entschädigungsgericht als Ergebnis eines Entschädigungsprozesses in Betracht kommen kann.

Die Besteuerung einer Auszahlung aus einer fondsgebundenen Lebensversicherungsaussicht eines Grenzgängers

Die betriebliche Altersversorgung hat sowohl in der Wirtschaft als auch in der Rentenpolitik einen hohen Stellenwert. Sie wurde in den Anfängen der Industrialisierung geschaffen und hat sich bis heute verfeinert. Dabei kommt ihr jedoch nicht die Bedeutung einer allumfassenden Rentenversicherung zu. Vielmehr dient sie der Aufstockung der Rentenansprüche. Ziel des Gesetzgebers war es, die Versorgungslücke durch Absenkung der Renten auf privater Ebene zu schließen. Sie beruht völlig auf dem Prinzip der Freiwilligkeit (in der Schweiz wurde die betriebliche Zusatzvorsorge 1985 als verpflichtend eingeführt (s. u.); mittlerweile wurde ein Recht des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung in das Gesetz aufgenommen.

Kurzbeiträge

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2021

Gutverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Berufsgruppen haben auch im nächsten Jahr teilweise höhere Sozialversicherungsbeiträge einzukalkulieren. Infolge gestiegener Einkommen erfahren die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Nicht so eindeutig gestaltet sich dagegen die Situation bei den Beitragssätzen in den einzelnen Versicherungszweigen.

Die Rentenversicherung im europäischen Vergleich

Bei ihrem jüngsten virtuellen Presseseminar stellte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund einen interessanten Vergleich der Rentensysteme in Frankreich, Österreich und der Schweiz an. Dr. Wolfgang Schulz-Weidner von der Deutschen Sozialversicherung Europavertretung Brüssel stellte einen Überblick über die jeweiligen Systeme an. Dabei wurden nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch viele Unterschiede deutlich, nicht zuletzt bedingt durch die historische Entwicklung in den drei Ländern.

Schlechtes Arbeitsklima fördert zahlreiche Leiden

Schlechte Vorgesetzte machen ihre Arbeitnehmer krank. Dies zeigen Ergebnisse des aktuellen Fehlzeiten-Reports des Wissenschaftlichen Instituts (WIdO) der Ortskrankenkassen. Danach wiesen Berufstätige, die ihre Vorgesetzten als „eher ungerecht“ wahrnehmen, 15 Fehltage auf. Dagegen sind es bei Arbeitnehmern, die ihren Chefs“ Bestnoten für Fairness“ geben, lediglich 12,7 Arbeitsunfähigkeitstage.

Die Pflegekosten in den Heimen deutlich reduzieren

Über drei Viertel der Bundesbürger befürchten, dass all ihre Ersparnisse draufgehen, wenn sie zum Pflegefall werden und in ein Heim aufgenommen werden, weil sie sich selbst nicht mehr versorgen können. Die vor einem Vierteljahrhundert im Jahre 1995 geschaffene soziale Pflegeversicherung versteht sich von Anfang als Teilkostenversicherung, was nach gegenwärtiger Rechtslage empfindliche finanzielle Folgen zur Folge haben kann. Bei vielen Pflegebedürftigen reichen Rente und Ersparnisse nämlich nicht für die Aufwendungen im Pflegeheim.

Gesetzgebung und Praxis

Europäischer Hilfsfonds zeigt Wirkung

Abschlussbericht zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen veröffentlicht

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

EuGH, Urteil vom 12.12.2019, Rs. C–450/18 (WA . /. des Instituto Nacional de la Seguridad Social [INSS])

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Bericht des 2. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 6. Oktober 2020

Rechtsprechung der Instanzgerichte

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.8.2020 – L 1 KR 261/20 B ER

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Aktuelles

+++ WzS­Ticker +++ / Personalia

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Vor 100, 50 und 25 Jahren

Vor 100, 50 und 25 Jahren

Ein letztes Mal befassen wir uns in der 8. Folge unseres geschichtlichen Rückblicks mit den Jahren 1920, 1970 und 1995. Wir laden Sie zu einem wiederum interessanten Streifzug ein, bevor wir uns den Jahren 1921, 1971 und 1996 zuwenden.

Rezension

Aufsicht in der Sozialversicherung – Ergänzbares Handbuch für die Praxis

Von Dr. Fred Schneider, Abteilungspräsident im Bundesministerium für Arbeit und Soziales a. D. unter Mitarbeit von Dr. Uwe Markus, Abteilungspräsident im Bundesamt für soziale Sicherung, Reiner Müller, Regierungsdirektor im Bundesamt für soziale Sicherung, Frank Otto, Regierungsdirektor im Bundesamt für soziale Sicherung, Andreas Pfohl, Abteilungspräsident im Bundesamt für soziale Sicherung, Wolfgang Propoff, Regierungsdirektor im Bundesamt für soziale Sicherung, Thorsten Schlotter, Regierungsdirektor im Bundesamt für soziale Sicherung und Dr. Thomas Schmitz, Regierungsdirektor im Bundesamt für soziale Sicherung. 2020.
Loseblattwerk einschließlich der 34. Ergänzungslieferung,
Gesamtumfang 760 Seiten, 62,– Euro
ISBN 978-3-503-01783-6
Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-16
 

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