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Inhalt der Ausgabe 08/2020

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Mündliche Verhandlung und Erörterungstermin im Wege der Bild- und Tonübertragung nach §§ 110a, 211 SGG

Seit fast zwei Jahrzehnten sind die Rechtsgrundlagen der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz als ein Element der Digitalisierung der Justiz in den Verfahrensordnungen geregelt. Nachdem § 110a SGG zunächst nur sparsam genutzt wurde, stieg zu Beginn der COVID-19-Pandemie gerade auch in der Sozialgerichtsbarkeit das Interesse an der mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erheblich. Verstärkt wird dies noch durch die Erweiterung der Möglichkeiten mit dem am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen § 211 SGG (Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – Sozialschutz-Paket II – vom 20. Mai 2020, BGBl. I S. 1055) und den kostengünstigen Softwarealternativen zur klassischen Videokonferenzanlage.

Kurzbeiträge

Das Minus lag bei 1,33 Milliarden Euro

Mehr und mehr geraten die gesetzlichen Krankenkassen in die „roten Zahlen“. Hatte es im ersten Vierteljahr 2019 noch einen Überschuss von 102 Millionen Euro gegeben, so belief sich der Verlust in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den ersten drei Monaten dieses Jahres auf 1,33 Milliarden Euro. Die Finanzreserven der derzeit noch 103 Krankenkassen lagen gleichwohl Ende März 2020 noch bei rund 18,3 Milliarden Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,83 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgegebene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

Qualitätsmessung in Pflegeheimen ausgesetzt

Die Corona-Pandemie hat das Berichtswesen zur Qualitätsmessung in Pflegeheimen „ausgehebelt“, nachdem die neuen Messinstrumente zur Qualitätsmessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen erst Ende 2019 eingeführt worden waren. Doch vorerst – wahrscheinlich bis Ende September 2020 – führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) keine Qualitätsregelprüfungen mehr durch. So sollen zum einen das Infektionsrisiko der besonders gefährdeten Gruppe älterer Menschen vermindert und andererseits die Einrichtungen vom Zeitaufwand durch die Prüftätigkeit entlastet werden. Die Krankenkassen gehen davon aus, dass ab November 2020 wieder aktuelle Qualitätsberichte zur Verfügung stehen.

Grundrente einerseits, Online-Sozialwahlen andererseits

Zwei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag, nämlich einerseits die Grundrente, andererseits die Online-Sozialwahlen, haben die Zustimmung der zuständigen parlamentarischen Gremien erhalten.
Vor allem bei der Grundrente für Geringverdiener, die in ihrem Erwerbsleben jahrzehntelang gearbeitet, dabei aber oft deutlich unter dem Durchschnitt verdient haben, hatte es ein jahrelanges Ringen von CDU/CSU und SPD um die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Leistung gegeben. Mehrfach stand das Projekt „auf der Kippe“.

Wichtig sind Transparenz und gute Beratung

65,9 Prozent der Versicherten, die ein Verfahren wegen einer Berufskrankheit durchlaufen hatten, waren mit dem Verfahren insgesamt zufrieden. Dies hat eine Versichertenbefragung aller gewerblichen Berufsgenossenschaften und von sechs Unfallkassen des öffentlichen Rechts ergeben. Für die Befragung waren mehr als 24.000 Fragebögen versandt worden. Die Rücklaufquote lag bei 19 Prozent.

Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler weiterhin niedrig

Weiterhin stagniert die Zahl der Behandlungsfehler in deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen, wie aus den aktuellen Zahlen der Bundesärztekammer (BÄK) hervorgeht. Bestätigt wurden Fehler und falsche Patientenaufklärungen in 2.008 Fällen. Im Jahr 2018 hatten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 1.888, ein Jahr zuvor 2.213 Anträge als tatsächliche Behandlungsfehler eingestuft. 2019 führten 1.568 Fehler zu Gesundheitsschäden mit einem Anspruch auf Entschädigung. 141 Patienten sind dauerhaft schwer geschädigt und 460 dauerhaft mittel oder leicht. 87 Behandlungsfehler nahmen einen tödlichen Verlauf, während es ein Jahr zuvor 88 gewesen waren.

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Bericht des 2. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 23. Juni 2020

Rechtsprechung der Instanzgerichte

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2019 – L 1 KR 16/18

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DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2020
Veröffentlicht: 2020-08-14
 

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