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Inhalt der Ausgabe 06+07/2022

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Der Wechsel in ein anderes Sozialsystem – Oder: Was bleibt?

Jeder Unionsbürger hat das Recht, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat aufzunehmen. Die Freizügigkeit gehört zu den großen Grundfreiheiten der Europäischen Union. Daher ist sie auch bereits im Primärrecht verankert (Art. 45-48 AEUV). Ihre sekundärrechtliche Ausformulierung findet sie insbesondere in den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 sowie in der VO (EU) Nr. 492/2011. Die Freizügigkeit gilt für Arbeitnehmer, später wurden auch Selbstständige und Inaktive einbezogen; Inaktive haben aber nur ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Rentenrechtliche Sozialversicherungsabkommen

Die Ausgangslage in den einzelnen Staaten Europas ist hinsichtlich des Sozialschutzes der Bürgerinnen und Bürger noch immer sehr unterschiedlich. Die Sozialpolitik fällt daher in der Europäischen Union in die Kategorie der geteilten Zuständigkeiten, d. h. die Mitgliedstaaten können ihre sozialpolitischen Zuständigkeiten wahrnehmen, solange und soweit die EU noch nicht Recht setzend tätig wurde. Die Bereiche, in denen die Union unterstützend und ergänzend zu den Mitgliedstaaten tätig werden kann, sind in den Verträgen aufgeführt. Ausgeschlossen wird jegliche Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Gesetzgebung und Praxis

BKK Dachverband: Wie gelingt künftig die Finanzierbarkeit von innovativen Arzneimitteln

Der wieder zurückgezogene Referentenentwurf zum GKV Finanzierungsstärkungsgesetz sah bereits einige Einsparmaßnahmen vor. Heute wird im Deutschen Bundestag im Rahmen der Haushaltsdebatte sicherlich darüber diskutiert werden, welche Maßnahmen, auch im Arzneimittelbereich, nun angegangen werden sollten.

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

♦ Bericht des 1. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung vom 26.4.2022
♦ BSG zur staatlichen Entschädigung für Verzögerung eines Gerichtsverfahrens durch kranken Richter
♦ BSG, Urteil vom 30.9.2021 – B 9 V 3/21 R

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

♦ BAG, Beschluss vom 2.3.2022 – 2 AZN 629/21
♦ BAG, Beschluss vom 1.3.2022 – 9 AZB 25/21

Rechtsprechung der Instanzgerichte

♦ LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.3.2022 – L 11 KR 3804/21
♦ Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 8.3.2022 – L 3 R 61/19
♦ ArbG Gießen: Einstweilige Verfügungen auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim zurückgewiesen

Personalie

Dr. Susanne Wagenmann neue Verwaltungsratsvorsitzende – Dr. Volker Hansen als Verwaltungsratsvorsitzender ausgeschieden

Rezension

Sozialrecht der Europäischen Union

Von Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer
8., neu bearbeite Auflage 2022
388 Seiten, kartoniert,
Euro (D) 29,00
ISBN 978-3-503-20652-0
Erich Schmidt Verlag

Corona im Rechtsstaat Gespräche über ein Virus und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft – von April 2020 bis Dezember 2020 –

Herausgegeben von Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt in Berlin,
und Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht
am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsphilosophie,
an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
2021, 414 Seiten, fester Einband,
Euro (D) 48,00, ISBN 978-3-503-20593-6
eBook: Euro (D) 43,90, ISBN 978-3-503-20594-3
Erich Schmidt Verlag

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-15
 

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