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Inhalt der Ausgabe 06+07/2020

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Die Unfallversicherung im Europäischen Kontext

Die Unfallversicherung ist – nach der Krankenversicherung – der älteste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Wie alle Zweige soll sie zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen, ein menschenwürdiges Dasein sichern und besondere Belastungen des Lebens abwenden oder ausgleichen. Die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Unfallversicherung obliegt dem deutschen Gesetzgeber. Hierbei ist dieser aber nicht völlig frei, sondern eingebunden in die Vorgaben des Unionsrechts. Zu dessen zentralen Vorgaben gehört die Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Selbstständigen, wie sie im Primärrecht – insbesondere Art. 45 und 48 AEUV – und im Sekundärrecht – insbesondere VO (EG) Nr. 883/2004 2 – für die Mitgliedstaaten verpflichtend festgelegt sind.

Die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Sozialrecht

Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit unbestimmten Rechtsbegriffen und ihrer Konkretisierung im Sozialrecht. Zunächst wird dabei auf die Erscheinung unbestimmter Rechtsbegriffe im Sozialrecht, deren Definition sowie Funktion eingegangen; es erfolgt im Interesse einer dogmatischen Einordnung eine Abgrenzung zum Ermessen und der Sonderfall der sogenannten Koppelungsvorschriften wird erörtert. Sodann widmet sich der Beitrag der gerichtlichen Überprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe; dafür wird die allgemeine verwaltungsrechtliche Doktrin dargestellt und deren Übertragbarkeit auf das Sozialrecht herausgearbeitet. Letztlich wird insbesondere die Bedeutung der Rechtsprechung bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtbegriffe beleuchtet. Ein Fazit beschließt die Überlegungen.

Kurzbeiträge

Rückenleiden an einem Fünftel aller Fehltage schuld

Fast jedes zehnte bei den elf Ortskrankenkassen in Deutschland versicherte Mitglied war im vergangenen Jahr wegen Rückenschmerzen arbeitsunfähig krank. Mit insgesamt 21 Millionen Fehltagen belegten Rückenschmerzen den ersten Platz bei den Einzeldiagnosen und lagen damit noch vor den klassischen Erkältungskrankheiten. Dabei waren Beschäftigte mit körperlich belastenden Tätigkeiten in der Ver- und Entsorgung sowie in der Metallbearbeitung, aber auch Kranführer sowie ältere Arbeitnehmer über 60 Jahre deutlich stärker betroffen. Außerdem fehlten Männer in allen Altersgruppen häufiger wegen Rückenschmerzen als Frauen.

Die Zahl der Arbeitsunfälle war 2019 rückläufig

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2019 um 0,4 Prozent auf 873.971 gesunken. Auch bei den Wegeunfällen gab es einen Rückgang: Sie sanken um 0,9 Prozent auf 186.859. Dies zeigen die aktuellen Arbeitsunfall-Zahlen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen des öffentlichen Rechts, bekannt gegeben hat. Meldepflichtig sind Arbeits- und Wegeunfälle immer dann, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben.

Kommt es 2023 doch nicht zu Online-Sozialwahlen?

Noch offen ist derzeit die Einführung von Online-Sozialwahlen bei den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2023. Der Covid 19-Virus hat das Gesetzgebungsverfahren gebremst. Zwar fand am 20. April 2020 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) statt. Darin sind auch die geplanten Regelungen zur Einführung von Online-Sozialwahlen enthalten. Doch die Anhörung konnte nur in schriftlicher Form über die Bühne gehen.

Noch 154 selbstständige Sozialversicherungsträger

Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nähert sich langsam der „Hunderter-Grenze“. Zur Jahresmitte 2020 gab es noch 103 selbstständige Krankenkassen, darunter elf Orts-, sechs Ersatz-, sechs Innungs- und 80 Betriebskrankenkassen. Zu Jahresbeginn 2020 waren drei Zusammenschlüsse, an denen insgesamt sieben Betriebskrankenkassen (BKK) beteiligt waren, zu verzeichnen.

Gesetzgebung und Praxis

Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie

Um die Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie zu sichern, hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) erarbeitet. Kern dieses Entwurfs war der ursprüngliche Art. 2, der § 211 SGG ändern sollte.

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

BVerfG, Beschluss vom 19.3.2020 – 1 BvQ 1/20

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2019 – B 14 AS 46/18 R

Rechtsprechung der Instanzgerichte

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2.4.2020 – L 1 KR 358/18

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DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-15
 

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