Windparkfonds im Ertragsteuerrecht
Die Energiewende wird dazu führen, dass infolge der Bedarf neuer Windkraft- und Solaranlagen zu deren Kapitalaufbringung die Energieparkfonds zunehmen werden. Es handelt sich bei diesen Fonds um geschlossene Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, an denen sich Kommanditisten entweder direkt oder über einen Treuhänder beteiligen. Vielfach beteiligen sich Anleger an Fonds, die nicht selbst eine Windkraftanlage (WKA) betreiben, sondern sich wiederum an verschiedenen Betreibern als Kommanditisten beteiligen (Dachfonds). Im Gegensatz zu den Immobiliengesellschaften haben die Erwerber von Anteilen an den Windkraftfonds Einkünfte aus Gewerbebetrieb, unabhängig von der Rechtsform. Da die Anleger im Zweifel an der Wertentwicklung des Fonds teilnehmen, erfüllen sie die Voraussetzungen eines Mitunternehmers, es sei denn, dass ihnen eine feste Verzinsung zugesagt ist und diese im Falle der Beendigung des Beteiligungsverhältnisses ihre Einlage zurückerhalten. In diesem Falle hätten sie Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Seiten 249 - 253
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-09 |