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Wiedereröffnung eines abgeschlossenen Stufenverfahrens

§ 61 Abs. 5 PersVG Bbg.

Ist die Zustimmung einmal erteilt oder gilt sie als erteilt, kann ein Mitbestimmungsverfahren nur wieder in Gang kommen, wenn der Dienststellenleiter das Verfahren durch einen neuen Antrag wieder eröffnet.

OVG Berlin-Brandenburg, 18.1.2018 – OVG 61 PV 9.16 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.07.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2018
Veröffentlicht: 2018-06-22
Dokument Wiedereröffnung eines abgeschlossenen Stufenverfahrens