Wie lassen sich Probleme durch die „offene Ladenkasse“ im bargeldintensiven Betrieb vermeiden?
Es gilt durch die richtige Auswahl der Art der Kassenführung zu vermeiden, dass sie beanstandet wird. Die Risiken sind durch die neuartige Kontrollmöglichkeit der unangemeldeten Kassen-Nachschau immens gestiegen. Durch kluge Weitsicht mittels Beweisvorsorge lässt sich verhindern, dass gravierende Fehler unterlaufen. Denn sie widerlegen die Vermutung der Richtigkeit gem. § 158 AO, wodurch – bei bargeldintensiven Betrieben zwingend – die gesamte Kassenführung verworfen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-06 |