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Whistleblowing-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht und Unionspolitik melden
Richtlinie (EU) 2019/1937

Aufgrund der zunehmenden Wichtigkeit von Whistleblowing in den vergangenen Jahren hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder die Unionspolitik melden, erlassen. Dieser Artikel gibt Einblick in die wichtigsten Aspekte dieser Richtlinie und bei deren Umsetzung auftretende Schwierigkeiten sowie in Handlungsaufforderungen, die sich an die Unternehmen in den Mitgliedstaaten beziehungsweise deren Compliance-Beauftragte richten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2022.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 3 / 2022
Veröffentlicht: 2022-05-30
Dokument Whistleblowing-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht und Unionspolitik melden