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Wettbewerb in der GKV: Situation und Entwicklung

Seit dem 1. Januar vergangenen Jahres wurde die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu gestaltet, und zwar durch die Einführung des Gesundheitsfonds. In diesem Zusammenhang wurde bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz eingeführt. Dies hat zur Konsequenz, dass alle Krankenkassen den gleichen prozentualen Beitrag erheben. Dieser wurde und wird von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Noch werden die Beiträge von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und fließen – nun gemeinsam mit Steuermitteln – in den Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen eine einheitliche Grundpauschale je Versicherten. Hinzu kommen alters-, geschlechts- und risikoabhängige Zu- und Abschläge zur Deckung der standardisierten Leistungsausgaben der Kassen. Hierdurch findet die jeweilige unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstruktur Berücksichtigung. Somit erhalten Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten mehr Finanzmittel als Kassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Darüber hinaus erhalten diese weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen standardisierten Ausgaben. Hierzu gehören, unter anderem, Zulagen für Verwaltungsausgaben, Satzungs- und Ermessensleistungen. Die Einkommen, die die Mitglieder der einzelnen Krankenkassen erzielen, spielen bei den Finanzzuweisungen keine Rolle mehr.

Seiten 161 - 167

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.06.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2010
Veröffentlicht: 2010-06-01
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