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Wer schon mit 63 Jahren in Rente gehen will
Das Flexirentengesetz ermöglicht Ausgleichszahlungen

Wenn auch 71 Prozent der bundesdeutschen Rentnerinnen und Rentner mit ihrer Lebenssituation und ihren Alterseinkünften einschließlich der gesetzlichen Rente zufrieden sind und 79 Prozent ohne staatliche Unterstützung ihren Lebensunterhalt finanzieren können, so stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einen neuen Trend fest: Immer mehr Versicherte und Ratsuchende – 2018 über 3,8 Millionen – finden den Weg zu den Auskunfts- und Beratungsstellen der 16 Rentenversicherungsträger. Aber auch die Tausenden von Rentenberatern und Versichertenältesten/Vertrauensmännern, die ehrenamtlich tätig sind und keine Gebühr für ihre Arbeit von den Versicherten verlangen, erhalten zunehmend Besuch von Personen, die nicht mehr allzu weit vom Renteneintritt entfernt sind. Dabei geht es bei dem Beratungsgespräch oft um die Frage: Wie ist es im Falle eines vorzeitigen Renteneintritts um meine finanzielle Absicherung im dritten Lebensabschnitt bestellt und wann kann ich ohne oder mit geringeren Abschlägen in Rente gehen?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2019
Veröffentlicht: 2019-06-17
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