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Wer künstlerisch oder publizistisch tätig ist …,
… genießt den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Einmal im Jahr gerät die Künstlersozialversicherung in die Schlagzeilen der Medien, nämlich dann, wenn der Umlagesatz, den Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, unter bestimmten Voraussetzungen zu bezahlen haben. Erfreulich ist: Der Umlagesatz bleibt 2020 im dritten Jahr in Folge stabil und liegt weiterhin bei 4,2 Prozent. Das geht aus einem entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Im Jahr 2017 hatte der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung noch bei 4,8 Prozent gelegen und war zum 1. Januar 2018 deutlich abgesenkt worden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2019
Veröffentlicht: 2019-11-22
Dokument Wer künstlerisch oder publizistisch tätig ist …,