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Weniger Einzugsstellenvergütung für die gesetzlichen Krankenkassen

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt verhandeln seit Jahren die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen über die Höhe der Einzugsstellenvergütung. Dieses „Salär“ erhalten die derzeit 123 gesetzlichen Krankenkassen (ohne Landwirtschaftliche Krankenkasse) dafür, dass sie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung Monat für Monat im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrages die anfallenden Milliarden- Beträge von den Arbeitgebern und Betrieben einziehen und dann an die jeweiligen Versicherungsträger überweisen. Einige Zahlen machen deutlich, dass es sich dabei nicht um „Peanuts“ handelt: Seit dem Jahr 2009 zahlt die BA jährlich eine Pauschale von 465,38 Millionen Euro an die Krankenkassen. Die DRV entrichtet pauschal 360,36 Millionen Euro im Jahr, und zwar aufgeteilt auf Krankenkassen (322,36 Millionen Euro), DRV Knappschaft-Bahn-See/Minijob-Zentrale (36,6 bzw. 36,3 Millionen Euro) und Künstlersozialkasse (1,4 Millionen Euro).

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2015
Veröffentlicht: 2015-04-14
Dokument Weniger Einzugsstellenvergütung für die gesetzlichen Krankenkassen