Wegweisend
Das Urteil zur Beamtenversorgung bei Wechsel ins EU-Ausland
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. Mai 2022 entschieden, dass aus dem Dienst freiwillig ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung beim Wechsel in das EU-Ausland haben. Was folgt daraus?
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 0945-5604 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-08 |