Inhalt der Ausgabe 12/2014
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Die im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung platzierte Norm des § 200 SGB VII ist überschrieben mit den Worten „Einschränkung der Übermittlungsbefugnis“. Sie modifiziert in ihrem Absatz 1 die Verpflichtung der Unfallversicherungsträger, auf das Widerspruchsrecht nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X hinzuweisen. Jene Norm soll u. a. sicherstellen, dass das Arztgeheimnis des § 203 StGB gewahrt wird, wenn Sozialdaten an andere Sozialversicherungsträger oder Stellen i. S. des § 35 SGB I übermittelt werden. § 200 Abs. 2 SGB VII regelt im ersten Halbsatz das Recht der Versicherten, einen Gutachter auszuwählen.
Compliance ist ein Schlagwort aus dem deutschen Unternehmensrecht, welches auch im Gesundheitswesen immer größere Bedeutung erlangt. Korruptionsvorwürfe, zahlreiche Ermittlungsverfahren, gerichtliche Verurteilungen und eine nach Skandalen heischende Presse haben in der Gesundheitswirtschaft zu erheblichen Unsicherheiten geführt, ob und gegebenenfalls wie die Zusammenarbeit zwischen der medizintechnologischen und der pharmazeutischen Industrie einerseits und Kliniken und Mitarbeitern andererseits fortgeführt werden kann.
Kurzbeiträge
Die sogenannte Mütterrente bereitet doch mehr Kopfzerbrechen, als man sich dieses wohl bei den Verantwortlichen vorgestellt hat. Zuerst wird den potentiellen Müttern per Pressemitteilung erklärt, dass sie keinen Antrag stellen müssen, um in den Genuss dieser Rentenleistung zu kommen. Nachdem das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) in Kraft getreten ist, muss nun doch ein Antrag auf Gewährung dieser Rentenleistung gestellt werden.
Gesetzgebung und Praxis
Für die Akzeptanz von E-Health und der Telematik im Gesundheitswesen sind Datenschutz und Datensicherheit unabdingbare Voraussetzungen. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda am Mittwoch geladenen Experten einig. Weitgehende Übereinstimmung gab es auch in der Auffassung, dass Deutschland, statt eigene, neue technische Lösungen zu entwickeln, sich an die international erprobten Standards anpassen sollte.
Nachrichten aus der EU
+++ Rat einigt sich auf Vorlage zu Insolvenzverfahren +++ Schlechter Start für Medizinprodukte in der Juncker-Kommission +++ Gemeinschaftliche Finanzierung nationaler Sozial und Bildungsausgaben? +++ Zulassung zur gesundheitlichen Versorgung der Sozialversicherten vor neuen Hürden +++ EuGH bestimmt Bedingungen für Kostenübernahme bei medizinischer Behandlung im EU-Ausland +++ Slowakisches GKV-System beinhaltet keine Beihilfen +++ 12,3 Millionen Rentner leben unterhalb der Armutsgrenze +++
Rechtsprechung
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden
EuGH, Urteil vom 11.11.2014, Rs. C-333/13
(Elisabeta Dano, Florin Dano ./. Jobcenter Leipzig)
• Kfz-Hilfe – umfassende Prüfung
• Rechtmäßigkeit des Risikostrukturausgleichs
• Bagatellgrenze bei Umgangskosten mit Kind?
Referiert und Kommentiert
Zur Eröffnung begrüßte der Präsident des BSG Peter Masuch die über 400 Teilnehmer zur diesjährigen Richterwoche, die als Jubiläumsveranstaltung anlässlich der Einweihung des BSG am 11.9.1954 dem Thema „Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats – Denkschrift zum 60. Jahrestag des BSG“ gewidmet war. Die Sozialpolitikforschung leiste einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von Konflikten. Die 46. Richterwoche werde sich daher in acht Colloquien dem Stand und der Zukunft der Sozialpolitikforschung aus disziplinärer Sicht (Soziologie, Politologie, Ökonomie und Sozialrechtswissenschaft) widmen.
Standpunkt
Seit Jahren wird immer wieder über die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung diskutiert. Kritisiert wird dabei vielfach, dass Entgelte oberhalb dieser Grenzen beitragsfrei sind, so dass der prozentuale Anteil der Beiträge am gesamten Entgelt mit steigendem Entgelt sinkt: Da „nur“ noch der Höchstbeitrag zu zahlen ist, kommt es im oberen Einkommensbereich zu einer regressiven Belastungswirkung. Ist das noch sozial? Ist es sozial, dass Mitglieder mit einem geringeren Einkommen von jedem Euro ihres versicherungspflichtigen Entgeltes Beiträge zahlen müssen, Besserverdienende für ihre Einkommensspitzen aber nicht?
Aktuelles
+++ Rabattverträge mit Pharma-Unternehmen lohnen sich +++ Durchschnittliche Rentenbezugsdauer +++ Und wieder dreht sich das Fusions-Karussell +++ Haftpflichtregresse unterbinden +++ Entlastung der Beitragszahler noch ungewiss +++ Den Tarif und das Unternehmen leichter wechseln +++ Termingarantie beim Facharzt-Besuch +++ Weniger Beiträge von Leiharbeitsfirmen +++ Plus und Minus beim Krankenkassen-Finanzausgleich +++ Sozialhilfe erforderte mehr Geld +++ Regionale Unterschiede bei Häufigkeit demenzieller Erkrankungen +++ Mehr Eingriffe in den bundesdeutschen Kliniken +++ Mangelhafte Vorsorge für das Alter +++ Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Freiwillige in Westafrika +++ Rentenversicherung in Zahlen +++
Service
Im Oktober 2014 ist der 35. Band des bewährten Jahrbuchs des Sozialrechts mit der Dokumentation für das Jahr 2013 erschienen. Auch diesmal ist es den beiden Herausgebern gelungen, eine perfekte Übersicht zum Sozialrechtsgeschehen im vergangenen Jahr vorzulegen. Eingeleitet wird das Werk – insoweit bereits einer mehrjährigen Tradition folgend – mit einer von Armin Knospe, Andreas Kehrbach und Antje Zierke verfassten Darstellung der sozialrechtlichen Gesetzgebung 2013, mit einem rechtspolitisch kritischen Überblick und einem ebensolchen Ausblick versehen (S. 23 bis 52). Dem schließt sich der Bericht von Eberhard Eichenhofer über die Entwicklungen des Internationalen Sozialrechts 2013 an (S. 53 bis 65).
13. Kölner Sozialrechtstag „Perspektiven der pflegerischen Versorgung in Deutschland“ am 19.2.2015
„Die Regelungen des § 17c KHG“ – 2. Bochumer Symposium zum Krankenhausrecht
Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.