Inhalt der Ausgabe 11+12/2015
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Seit einigen Monaten erlebt Deutschland nicht nur eine Flüchtlingswelle ungeahnten Ausmaßes, sondern auch eine Woge der Hilfsbereitschaft. Bürgerinnen und Bürger unterstützen Gemeinden und Hilfsorganisationen wie Caritas und Diakonie in Kleiderkammern und Stadtteiltreffs, begleiten Flüchtlinge zu Ärzten oder bei Behördengängen, helfen beim Sprachunterricht, betreuen Spielnachmittage für die Kinder der Neuankömmlinge, helfen den Fremden und deren Familien bei der Wohnungs- und Kita-Suche, kurz, die Flüchtlingskrise hat in ganz Deutschland zahllose Helfer auf den Plan gerufen.
Das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) hat erst kürzlich seinen Dienst angetreten, da steht bereits das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in den Startlöchern. Das PSG II führt die begonnene Reform der Sozialversicherung weiter und ergänzt das PSG I. Das Herzstück des PSG II ist sicherlich die Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dabei werden aus den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die bisherigen drei Pflegestufen werden aufgegeben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hofft, damit der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht zu werden.
Das Thema Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder der Versorgungswerke wurde spätestens durch die Rechtsprechung des BSG zu den Syndikusanwälten in 2014 wieder aktuell. Mit den Auswirkungen haben die betroffenen Arbeitnehmer und die zuständigen Personalabteilungen bis heute zu kämpfen. Um nicht Gefahr zu laufen, einen neuen Befreiungsbescheid beantragen zu müssen, verzichten Arbeitnehmer teilweise auf früher begehrte Entsendungen auf Zeit, z. B. zu anderen Konzernunternehmen ins Ausland.
Kurzbeiträge
Seit 2012 wird um eine Vereinfachung des SGB II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, gerungen. Zu diesem Zeitpunkt hat die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts beschlossen. Vereinfachungen, die von den Jobcentern dringend erwartet werden, um die teils hochkomplexe Rechtsmaterie besser und schneller umsetzen zu können. Nach mehreren Workshops wurden die Reformvorschläge von der ASMK, mit Ausnahme von Bayern, angenommen.
Bei 335 Milliarden Euro lag im vergangenen Jahr das Volumen des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, von dem Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung profitieren. Ihn führen die rund 3,2 Millionen Arbeitgeber in Deutschland für 30,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und teilweise auch für geringfügig entlohnte rentenversicherungspflichtige Beschäftigte (1,3 Millionen) ab. Die Beitragszahlung und auch die Betriebsprüfung vollziehen sich in einem im Sozialgesetzbuch IV genau festgelegten Rahmen.
Für das Jahr 2014 meldet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihren Geschäftsergebnissen 71.685 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit, 106 mehr als ein Jahr zuvor. In 36.754 Fällen (+ 1,5 Prozent) bestätigte sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit. Anerkannt wurden letztlich 16.112 Fälle als Berufskrankheit, darunter 5.155 neue Renten wegen einer beruflich veranlassten Krankheit. Nicht bestätigt hat sich der Verdacht einer Berufskrankheit in 38.425 Fällen.
Auch im nächsten Jahr haben gut verdienende Arbeitnehmer mit teilweise deutlich höheren Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen. Wegen gestiegener Löhne und Gehälter erfahren die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs-Rechengößenverordnung 2016“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Grundlage für die Erhöhung der Rechengrößen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2014.
Gesetzgebung und Praxis
Asylbewerber/Flüchtlinge erhalten in Deutschland die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Werdende Mütter und Wöchnerinnen bekommen ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht beschlossen. Das Gesetz schafft die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten. Zudem wird ein Vorwarnmechanismus zwischen den europäischen Behörden eingerichtet.
Mit Zustimmung von Union, SPD und den Grünen hat der Deutsche Bundestag am 5.11.2015 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz enthält vielfältige Maßnahmen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.
Der Bundestag hat am 5.11.2015 das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Nachrichten aus der EU
Die Ratsformation für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) hat am 5. Oktober die Themen soziale Ausrichtung der Politik, Integration von Langzeitarbeitslosen, ausreichende Rentenbezüge sowie die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten diskutiert. Die Minister brachten ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck, die soziale Dimension der EU zu stärken und zu vertiefen. Sie unterstrichen die Bedeutung der sozialen Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten. Die Vertiefung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion sollte auf den bereits vorhandenen Instrumenten im Rahmen des Europäischen Semesters aufbauen. Auch die Nutzung von gemeinsamen Maßstäben und die Festlegung von Standards und Indikatoren wurden besprochen.
Rechtsprechung
Unionsbürger / Alg II
Urteil der Großen Kammer des EuGH vom 15.9.2015, Rs. C-67/14 (Alimanovic) mit Anmerkung von Dr. Arno Bokeloh, S. 333 ff.
Berücksichtigung „polnischer“ Zeiten bei Grenzgängern
BSG, Urteil vom 16.6.2015 – B 13 R 27/13 R –
Aktuelles
+++ Viele Rettungseinsätze sind nicht notwendig +++ Bald ein Drittel Rentner in den neuen Bundesländern +++ Ursachen einer Behinderung +++ Unterschiedlich hohe Krankenhauskosten +++ Steigender Anteil an Heimkosten +++ Besserer Schutz für Betriebsrenten-Ansprüche geplant +++ Verschiebung hin zum Hartz IV-System +++ Vertrauen in deutsche Ärzte +++ Neue Höchst-, Regel- und Mindestbeiträge in der Rentenversicherung +++ Frauen im Berufsleben +++ Viele würden pflegen +++ Überalterung bei Ärzten und Zahnärzten +++ Rasanter Preisanstieg bei Arzneimitteln +++ Mehr Patientenberatung +++ Höherer Arbeitgeber-Zuschuss im nächsten Jahr +++ Pflegeabsicherung im Alter +++ Im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung +++ Anlass für Krankschreibungen +++ Konsum vor Altersvorsorge +++ Rentensplitting +++ Forderung nach mehr Personal +++ Frauen haben deutlich weniger Rente +++ Hohe Belastung für pflegende Angehörige +++ Berufliche Wiedereingliederung im Vordergrund +++ Neue Sachbezugswerte für 2016 +++ Wahltag ist der 31. Mai 2017 +++
Rezension
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