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Inhalt der Ausgabe 10/2017

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Beratungsangebote am Beispiel der Rentenversicherung

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber damit begonnen, den Trägern der Deutschen Rentenversicherung nach und nach neue Aufgaben zu übertragen. Die Aufgabenübertragungen basieren auf unterschiedlichsten Gründen und Erwägungen. Die Aufgabenübertragungen entfalten auf Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung viele positive Wirkungen. Zum einen festigen sie die Position eines modernen Dienstleisters in der öffentlichen Verwaltung. Dazu kommt nun der gesetzliche Auftrag zur Aufklärung, Beratung und Auskunft. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben ist bei der Deutschen Rentenversicherung ein hochwertiges und breitgefächertes Leistungsangebot entstanden.

Darlehen für gemeinnützige Zwecke – eine attraktive Anlageform in Zeiten der Niedrigzinsen und der Rücklagevorgaben?

Aktuelle Gutachten und Diskussionen mit dem Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde setzen sich kontrovers mit der Frage auseinander, ob Darlehen für gemeinnützige Zwecke breiter gestreut in Mittel der Rücklage eines Sozialversicherungsträgers oder nur für Trägeraufgaben ausgereicht werden dürfen. In Zeiten, in denen sich der erzielbare Zinssatz bei der Vorhaltung der Rücklagemittel der Nulllinie nähert bzw. die Vermögensvorhaltung mit sog. Negativzinsen belastet wird, sind alternative Anlageformen gefragt, insbesondere wenn die Anlage rentierlich oder mit sozialen, gemeinnützigen Zwecken verbunden ist. Ferner könnte es attraktiv sein, das vorgeschriebene Rücklagesoll durch Forderungen aufzufüllen, die im Aufgabenbereich des Trägers liegen und das Verwaltungsvermögen entlasten.

Kurzbeiträge

Ein wichtiges Trio im Sozialgesetzbuch

Im System der sozialen Sicherung genügt die umfassende gesetzliche Regelung von Sachverhalten heute allein nicht mehr, um dem Einzelnen zu zeigen, welche Rechte und Pflichten sich für ihn aus den einzelnen Vorschriften ergeben. Dementsprechend besitzen Aufklärung, Auskunft und Beratung für das Funktionieren des Sozialversicherungssystems im Allgemeinen und der gesetzlichen Rentenversicherung im Besonderen zentrale Bedeutung. Dabei gibt es vielfältige Wege und Möglichkeiten der Information für die Versicherten einerseits und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) andererseits.

Ein hartes Ringen um die elektronische Gesundheitskarte

In die Umsetzung des elektronischen Verkehrs mit Gesundheitsdaten scheint Bewegung gekommen zu sein. Die bisherigen Tests sind erfolgreich verlaufen, so dass im Herbst dieses Jahres damit begonnen werden kann, bundesweit die Arztpraxen an das neue System anzuschließen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe jedenfalls gibt sich zuversichtlich, dass die digitale Vernetzung der Facharztgruppen und Krankenhäuser wie vorgesehen gelingen wird. Im Mittelpunkt steht dabei die elektronische Gesundheitskarte, abgekürzt eGK, mit der eine neue Ära des bundesdeutschen Gesundheitswesens nachhaltig verändert werden soll. Das Prestigeobjekt der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war bereits im Jahre 2003 beschlossen worden und sollte ursprünglich zum 1. Januar 2005 eingeführt sein.

Die Reform der sozialen Pflegeversicherung

Der jüngste Zweig unserer Sozialversicherung, im Jahre 1995 nach einem langen politischen Ringen und fast unüberbrückbaren Gegensätzen im politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen und kirchlichen Bereich ins Leben gerufen, ist die soziale Pflegeversicherung. Von Anfang an war sie allerdings nicht als Vollkasko-Versicherung und als dauerhafte und wirkungsvolle Absicherung dieses Risikos konzipiert, was den Gesetzgeber nach zwei Jahrzehnten zu Reformen zwang, um die mehr als ein Jahrzehnt gerungen worden war. Drei Maßnahmen sollten die Pflegeversicherung auf neue Grundlagen, vor allem im Leistungsbereich, stellen.

Die Finanzreserven lagen bei 17,5 Milliarden Euro

Von 612 Millionen Euro am 31. März 2017 auf 1,41 Milliarden Euro drei Monate später ist der Überschuss der 113 gesetzlichen Krankenkassen gestiegen. Er hat sich damit mehr als verdoppelt. Die Finanzreserven stiegen bis zur Jahresmitte auf 17,5 Milliarden Euro. Hält diese positive Entwicklung an, brauchen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorerst nicht mit einer Anhebung ihrer Zusatzbeiträge zu rechnen, die sie aus eigener Tasche aufzubringen haben. Im ganzen Jahr 2016 hatte der Überschuss gut 1,62 Milliarden Euro, im ersten Halbjahr 2016 rund 598 Millionen Euro betragen.

Nachrichten aus der EU

EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen

+++ EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen +++ Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen kosten die EU 3,3 Prozent ihres BIPs +++ Gesundheitsinformationssystem in der EU +++ Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas +++ „Stargate“? – ein europäischer Zugang zu den Behörden +++ EU-Kompass für Maßnahmen zur mentalen Gesundheit +++ Ergebnisse der Konsultation zum Health Technology Assessment veröffentlicht +++ Rehabilitation – eine lohnende Investition +++ DGUV beteiligt sich an neuer EU-Verordnung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme +++ Neuer Verhaltenskodex für Mitglieder der EU-Kommission +++

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof entscheidet über Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

+++ Keine Rente für schwerbehinderte Menschen bei Wohnsitz in Paraguay +++ Niedrigere Rente beim Umzug vom Westen in den Osten? +++ Regress Krankenkasse versus zumutbare Behandlung für Versicherten +++ Änderung der Rechtsprechung zum Krankengeld +++ Kopforthese für Säugling? +++ Asylbewerber: Kürzung der Leistungen auf das „unabweisbar Gebotene“ +++ Beitragserstattung aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung? +++ Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers bis zum Renteneintritt beitragsfrei +++ Kein Anspruch auf Arbeit in Deutschland zu europäischen Sozialversicherungstarifen +++ In einem Entschädigungsrechtsstreit über die unangemessene Dauer eines gerichtlichen Verfahrens sind Richter bereits ausgeschlossen, wenn sie im als überlang gerügten Verfahren tatsächlich mit der Sache befasst waren +++

Rechtsprechung der Instanzgerichte

Anspruch auf Blindenhund gegen Krankenkasse

Aktuelles

+++ WzS­Ticker +++ / Personalia

+++ Wieder eine Krankenkassen-Fusion +++ Nicht jede Versicherung ist notwendig +++ Unterschiedlicher Anstieg der Pflegekosten +++ Das Rentenalter ist leicht gestiegen +++ Um 1,5 Prozentpunkte höhere Beitragssätze +++ Keine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages +++ Bundestag musste Sozialbeiträge nachzahlen +++ Wechsel von der PKV zur GKV +++ Was sich Versicherte wünschen +++ Nachhaltigkeitsrücklage auf hohem Niveau +++ Drei Viertel zu einem Viertel +++ Einsparungen von jährlich mehr als 3,6 Milliarden Euro +++ Beitragssatz in der Rentenversicherung auf dem Niveau von 1987 +++ Cannabis nicht verharmlosen +++ Der Unterschied ist kleiner geworden +++ 29 Milliarden Euro für Sozialhilfe +++ Immer weniger Apotheken +++ Künstlersozialabgabe sinkt 2018 auf 4,2 Prozent +++ Pflegegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Viele Arbeitnehmer haben auch einen Nebenjob +++

Rezension

Hauck / Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) Gesamtkommentar SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

Service

Veranstaltungshinweise

+++ Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. – Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung 23.11.2017, Kaiserin-Friedrich-Haus Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin-Mitte +++

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2017
Veröffentlicht: 2017-10-17
 

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