Inhalt der Ausgabe 10/2015
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Fast die gesamte Tätigkeit der Sozialversicherungsträger als Verwaltungsbehörden der gesetzlichen Sozialversicherung beruht in ihrem Kernbestand auf der Beschäftigung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber. Gleichwohl rekrutiert sich der versicherte Personenkreis der Sozialversicherung nicht wie bei anderen Versicherungen üblich durch Vertragsabschluss unmittelbar mit dem Versicherten, sondern im Regelfall durch die Verwaltungshelferschaft des an dem Versicherungsverhältnis nur als Drittem beteiligten Arbeitgebers. So hat sich deshalb seit Anbeginn der Sozialversicherung die Praxis entwickelt, zahlreiche Vor- und Zuarbeiten der ureigenen Verwaltungstätigkeit auf den Arbeitgeber auszulagern und durch diesen unter ständiger − teilweise eigenverantworteten − Kontrolle und Überwachung durch die Behörden erledigen zu lassen.
Die Diskussion um die Entwicklung der Beschäftigung Älterer hat in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen. Wir betreten so ein weites Feld im neuen Altenmarkt, auf dem nicht alle am selben Platz stehen müssen. Nicht alle Jungen können dasselbe. Auch nicht alle Alten. Aber Alte können etwas, was Junge nicht können – und umgekehrt. Es geht also um wechselseitige Ergänzung. Das ist eine große Herausforderung für alle. Bei dieser Thematik muss allerdings berücksichtigt werden, dass starke Einflüsse durch die demografische Entwicklung zu verzeichnen sind.
Kurzbeiträge
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens hält, wenn auch etwas schleppend, Einzug in Deutschland. Mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Heath-Gesetz)“ will die Bundesregierung die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen vorantreiben und dadurch die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessern. Telemedizinische Leistungen sollen erweitert und mit Zuschlägen gefördert werden können. Das Gesetz, dem ein Vorlauf von mehr als einem Jahrzehnt vorausgeht, soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Es klingt fast grotesk: Dafür, dass die Träger der Sozialversicherung – gesetzliche Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger oder Bundesagentur für Arbeit – derzeit über Rücklagen von mehr als 70 Milliarden Euro für Notlagenfälle verfügen, werden sie nicht belohnt, sondern möglicherweise sogar „bestraft“.
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, spielt sie seit vier Jahrzehnten als „Datendrehscheibe“ eine überaus wichtige Rolle in der deutschen Sozialversicherung. Die Träger der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung wären ohne sie nicht in der Lage, den ständig wachsenden Aufgaben pünktlich und umfassend nachzukommen. Die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg versteht sich als Dreh- und Angelpunkt unserer sozialen Sicherung.
Gesetzgebung und Praxis
Verbraucher und Patienten können sich künftig einfacher und schneller bei Fragen rund um ihre Gesundheit unabhängig, neutral und kompetent beraten lassen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wird ab Beginn nächsten Jahres in neuer Trägerschaft schrittweise weiter ausgebaut. Zukünftig werden dann die Berater der UPD wochentags bis 22:00 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und damit deutlich länger als bisher über eine bundesweit kostenfreie Rufnummer erreichbar sein.
Einnahmen in Höhe von rund 106,09 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres 2015 Ausgaben von rund 106,58 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von rund 490 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben.
Rechtsprechung
Auswirkungen eines Abrechnungsstreits auf das Budget?
BSG, Urteil vom 21.4.2015 – B 1 KR 9/15 R –
Wohngeldberechnung – Betriebsausgaben – Anschaffungs- und Herstellungskosten
VG Arnsberg, Gerichtsbescheid vom 26.5.2015 – 5 K 1685/14 –
Standpunkt
Medizinische Versorgung binnen vier Wochen realisierbar? Bedenkt man, dass es in der Vergangenheit schon schwer genug war, einen Termin bei einem Facharzt binnen zwei Monaten zu bekommen, ist dies nur schwer vorstellbar. Insbesondere da das Gesetz keine Verpflichtung zur Ausweitung der Arbeitszeiten eines Arztes vorsieht, so dass einem Arzt nicht vorgeschrieben werden kann, mehr Patienten aufzunehmen oder auch Termine zu vereinbaren. Noch dazu, wenn die Sprechstunde ohnehin schon gut gefüllt ist. Da das Versorgungsstärkungsgesetz auch keine Verpflichtung der Ärzte vorsieht, für die Terminservicestellen ein besonderes Kontingent an Terminen freizuhalten, kann der Arzt damit weiterhin frei über seine Termine verfügen, so dass die Terminservicestelle auch nur über die noch frei bleibenden Termine für die Patienten verfügen kann.
Aktuelles
+++ Höhere Rentenversicherungsbeiträge für Auslandsbeschäftigte +++ Sozialausgaben von fast 850 Milliarden Euro +++ Zweistellige Prämienerhöhungen drohen +++ Erste Erhöhungen beim Zusatzbeitrag +++ Ein höherer Überschuss? +++ Gefängnisstrafen für korrupte Ärzte +++ Wer die „Rente mit 63“ am meisten nutzt +++ Grundsicherung im Alter +++ Mehr deutsche Rentner im Ausland +++ Gehaltserhöhungen gestoppt +++
Rezension
Service
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