Inhalt der Ausgabe 09/2019
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Während die Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander in §§ 102–114 SGB X gesetzlich geregelt sind, fehlt es im Verhältnis zwischen den privaten Krankenversicherungsunternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung insoweit an einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift. Das hatte lange Zeit zur Folge, dass die diesbezügliche Rechtslage ungeklärt war. Ein im Schrifttum wenig beachtetes Urteil des BSG vom 3.4.2014 hat inzwischen – anders als die bisherige Zivilrechtsprechung – der Klage eines privaten Krankenversicherungsunternehmens gegen einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger) auf Erstattung der von der privaten Krankenversicherung (PKV) getragenen Kosten der Heilbehandlung stattgegeben.
Kurzbeiträge
„Das Jahr 2018 war für die gesetzliche Rentenversicherung ein Jahr der Stabilität und des Wachstums. Dank höherer Beschäftigung und dank höherer Löhne stiegen die Beitragseinnahmen. Auch konnten die Renten deutlich angehoben werden. Gesunken ist dagegen der Beitragssatz.“ So heißt es einleitend im Jahresbericht 2018 der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die die allgemeine Rentenversicherung und die Knappschaftsversicherung umfasst.
Trotz einer weiterhin anhaltenden Niedrig-Zinsphase konnte die private Krankenversicherung (PKV), der 40 ordentliche, acht außerordentliche und zwei verbundene Einrichtungen angehören, ihre Alterungsrückstellungen im vergangenen Jahr erneut verbessern. Sie stiegen von 247 auf 255 Milliarden Euro. Davon entfielen 219 Milliarden Euro auf die Kranken- und 36 Milliarden Euro auf die Pflegeversicherung. „Mit diesen Rückstellungen gelingt es der PKV, das einmal gegebene Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten dauerhaft zu garantieren – unabhängig von der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung“, stellte der PKV-Vorsitzende Uwe Laue im Rechenschaftsbericht 2018/19 fest.
In Zukunft sollen Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, bestimmte Gesundheits-Apps für das Handy von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen, was bisher nicht der Fall ist. Voraussetzung dafür ist, dass der behandelnde Arzt die App verordnet. Diese Neuerung beinhaltet der Entwurf „Digitales Versorgungs-Gesetz (DVG)“, den das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Eine Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (Iges) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung hat für eine leidenschaftliche Diskussion unter Politikern, Ärzten und Patientenschützern gesorgt: Danach sollte die Zahl der Akut-Kranken häuser in Deutschland von derzeit rund 1.400 auf 600 mehr als halbiert werden. Dann könnten die verbleibenden Kliniken mehr Personal und eine bessere Ausstattung erhalten, was für die Patienten zu einer qualitativ hochwertigeren Versorgung führe. Auch viele Todesfälle und Komplikationen ließen sich bei einer entsprechenden Reform – so die Studie – vermeiden.
Kassenärzte, Wissenschaftler und Sozialpolitiker haben sich dafür ausgesprochen, die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für homöopathische Mittel abzuschaffen, solange der Nutzen nicht nachgewiesen sei. Je nach Krankenkasse ist die jährliche Kostenerstattung für diese Methode gedeckelt oder vorgeschrieben, welche Ärzte und Heilpraktiker vom Patienten aufgesucht werden dürfen.
Nachrichten aus der EU
+++ Arbeitsschutz im Fokus der politischen Agenda +++ Neue Leitlinie für eine vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz +++ Der Kampf geht weiter +++ Medizinprodukteverordnung wieder im Fokus +++ Europäischer Rechnungshof prüft grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung +++ Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen +++ Preisgestaltung für Arzneimittel im europäischen Verbund +++ Hintergrundinformationen +++ Aktuelle Vorschläge zur Sozialversicherung von Plattformarbeitern +++
Rechtsprechung
♦ Der 12. Senat des BSG berichtet über seine Sitzung vom 16.7.2019 – B 12 KR 6/18 R
♦ Der 3. Senat des BSG berichtet über seine Sitzung vom 8.8.2019 in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung – B 3 KR 6/18 R
♦ B 3 KR 18/18 R
♦ B 3 KR 16/18 R
♦ SG Gießen, Urteil vom 12.3.2019 – S 7 KR 261/17
+++ BAG: Fristenüberwachung bei elektronischem Fristenkalender erfordert manuellen Ausdruck +++ AG Coburg: Hahn mangelhaft wegen seiner Männlichkeit +++ Ortlieb gewinnt Markenstreit gegen Amazon +++ OLG Köln: Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik rechtswidrig +++ BGH wendet hessische Mietpreisbremse von 2015 nicht an +++ KG Berlin zur Verwertbarkeit von Blitzerfotos +++
Aktuelles
+++ In Zukunft zu wenig Medizinprodukte in der EU +++ Ein Anstieg um 220 Prozent +++ Jüngere Generationen müssen mehr sparen +++ Bessere Zahnpflege in den neuen Bundesländern +++ Unterschiedlich hohe Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich +++ Mehr freiwillige Zahlungen für eine höhere Rente +++ Sozialer Arbeitsmarkt auf Erfolgskurs +++ Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern geplant +++ Ein neuer ICD-Katalog +++ Viele Fehltage wegen Hitze +++ Ein Arzneimittel für über zwei Millionen Dollar +++ Vorzeitig in Rente zu gehen ist sehr beliebt +++ Keine ausreichenden Prüfungen +++
Rezension
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