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Inhalt der Ausgabe 08/2017

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Bis der Notarzt kommt: eine wundersame Geschichte von der Parzen gleichen Beitragsfreiheit abhängiger Beschäftigung

Seit der Übertragung der Arbeitgeberprüfungen (§ 28p SGB IV) von den Krankenkassen zu den Rentenversicherungsträgern im Jahr 1996 hat sich die kritisch untersuchte Anzahl der aus Sicht der Sozialversicherung zweifelhaften Beschäftigungsformen und -modelle stark erhöht. Auch wenn der Gesetzgeber bereits im Jahr 2000 das sogenannte Statusfeststellungsverfahren in § 7a SGB IV eingeführt hatte, gab und gibt es weiterhin zahlreiche Fälle, in denen der sozialversicherungsrechtliche Status im Grenzbereich zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung zu verorten ist und die betriebliche Praxis diese legislativen Lücken oftmals geschickt nutzt.

Wie viel Datenschutz braucht ein digitales Gesundheitssystem?

Das Gesundheitswesen ist längst auf dem Weg in die digitale Zukunft. Keine Arztpraxis kommt heute ohne Computer aus, und kaum ein modernes medizinisches Gerät verzichtet auf digitale Steuerung und Vernetzung. Auch in Deutschland wurden die entsprechenden Weichen frühzeitig gestellt: Eine moderne Telematikinfrastruktur als sichere Basis. Eine elektronische Gesundheitskarte, die dem Patienten individuelle Entscheidungen lässt.

Kurzbeiträge

Eine Nachhaltigkeitsrücklage von 32,4 Milliarden Euro

Eine gute Konjunkturentwicklung und der anhaltende Beschäftigungsboom ließen im Jahr 2016 in der gesetzlichen Rentenversicherung die Einnahmen steigen: Sie legten um 3,7 Prozent oder 10,1 Milliarden Euro auf 286,20 Milliarden Euro zu. Davon entfielen allein 215,42 Milliarden Euro auf Beitragseinnahmen. Die Ausgaben der insgesamt 16 Versicherungsträger auf Bundes- und Landesebene stiegen, auch aufgrund der durch das „Rentenpaket 2014“ deutlich ausgeweiteten Leistungen, um fast vier Prozent oder 10,7 Milliarden Euro auf 288,44 Milliarden Euro. Damit lag das Einnahmen-Defizit bei 2,24 Milliarden Euro.

In Deutschland fehlt eine aussagefähige Datenbank

Nach den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer (BÄK) hat auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) seinen Jahresbericht über Behandlungsfehler für das Jahr 2016 vorgelegt. Danach haben sich im vergangenen Jahr 15.094 Patienten zwischen Garmisch-Partenkirchen und Flensburg, Saarbrücken und Frankfurt/Oder an den MDS gewandt, die Unterlagen von Behandlungen oder Eingriffen auf Fehler hin zu überprüfen.Ein Schadensersatzanspruch für den betroffenen Versicherten besteht deshalb aber noch nicht, sondern nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen dem nachgewiesenen Fehler und dem eingetretenen Schaden, also die Kausalität, eindeutig nachgewiesen wird. Dies gestaltet sich im Einzelfall jedoch oft sehr schwierig.

Der Überschuss erhöhte sich auf 620 Millionen Euro

Im ersten Vierteljahr 2017 hat sich die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut verbessert: Die 113 gesetzlichen Krankenkassen haben nach den jüngsten Finanzergebnissen des Bundesgesundheitsministeriums einen Überschuss von 612 Millionen Euro erzielt, über 210 Millionen Euro mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Gesamtreserven der Krankenkassen erhöhten sich zum Stichtag 31. März 2017 auf 16,7 Milliarden Euro (31. März 2016: 14,9 Milliarden Euro).

Erste Ergebnisse der Sozialwahl 2017 – Eine Wahl steht noch aus (Im Anschluss an WzS Heft 6–7/2017, S. 178.)

Gegen den Trend der vergangenen Jahrzehnte hat das Interesse bei den diesjährigen Sozialwahlen leicht zugenommen. „30 Jahre lang sank die Wahlbeteiligung von 43,85 auf 30,15 Prozent. 2017 ist sie wieder – wenn auch geringfügig – auf 30,45 Prozent angestiegen“, sagte die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, zu den bisher vorliegenden Ergebnissen. Wahlberechtigt waren 29,28 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, 14 Millionen Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen, 218.000 Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und auch 15.770 Arbeitgeber bei einer Krankenkasse.

Gesetzgebung und Praxis

Berufskrankheiten-Verordnung geändert

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Mit der Änderung werden drei weitere Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen sowie zwei Berufskrankheiten um weitere Krankheitsbilder erweitert. Die Anpassung der Verordnung sowie der Berufskrankheiten-Liste erfolgte aufgrund von neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

+++ Europäisches Semester: Rentenversicherungsrechtliche Aspekte für Deutschland +++ GKV-Spitzenverband nimmt Stellung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme +++ EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen +++ EU-Kommission will Zugang zum Sozialschutz verbessern +++

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Sozialgerichtliches Verfahren – Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts – „Geistige Abwesenheit“ eines Mitglieds des Spruchkörpers während der mündlichen Verhandlung
BSG, Beschluss vom 12.4.2017 – B 13 R 289/16 B –

Aktuelles

+++ WzS­Ticker +++ / Personalia

+++ Fast eine Viertelmillion Anträge auf „Rente mit 63” +++ Für freiwillige Leistungen zahlen die Krankenkassen immer mehr +++ „Entgelt-Verwahrgebühren“ und Sozialversicherung +++ Die „Pflegerente“ ist jetzt höher +++ Eine zentrale Nummer für Notaufnahmen? +++ Eine Rentenreform empfohlen +++ „Brexit“ und Sozialversicherung +++ 62 Milliarden Euro „gebunkert“ +++ Ein Anstieg um 310 Prozent +++ Beitragsschulden nehmen nicht ab +++ Neuregelung bei den Betriebsrenten +++ Wie sich die Finanzen der Sozialversicherung entwickeln +++ Eine grundlegende Aktualisierung +++ Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten +++ Leistungen der Grundsicherung +++ Mehr Väter bleiben bei kranken Kindern +++ Wer sich einer Impfberatung widersetzt +++ Rentenangleichung bis zum Jahr 2025 +++ Stärkung der Betriebsrenten +++

Rezension

Hauck / Noftz: Sozialgesetzbuch (SGB) Gesamtkommentar – SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

Service

Veranstaltungshinweise

+++ Rentenberatertage 2017 – 21. bis 23. September 2017 in Berlin +++ Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e. V. – 12. und 13. Oktober 2017 in Leipzig +++

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-15
 

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